Berthelstal 12.09.2009 08:50
Wenn der Vermieter bereits 4 Jahre die Wohnung nutzte, kann man von einem nur vorgeschobenen Eigenbedarf nicht ausgehen.
Starre Regeln dazu sind mir nicht bekannt.
Ihre Motivation zur Fragestellung ist etwas seltsam.
Sie konnten doch bisher auch gut damit leben, oder soll nun nach geraumer Zeit jemanden eins "reingewürgt" werden ?
MANUWOLF 14.09.2009 02:08
Hallo
Danke für die Antwort.
Mir ist erste seit kurzer Zeit bekannt,das der Eigentümer ausgezogen ist.Mir ist ein Schaden von ca 60.000 EURO entstanden.
Wenn man hier keine höflichen Fragen einstellen kann(Ihre Amntwort :Sie konnten doch bisher auch gut damit leben, oder soll nun nach geraumer Zeit jemanden eins "reingewürgt" werden ? )weshalb gibt es dann dieses Forum?Diesen Kommentar hätte man sich schenken können.Bin ich im Recht,versuche ich selbstverständlich Klage zu erheben.Das hat doch mit reinwürgen nichts zu tun.Und wer sagt Ihnen,das ich bisher damit gut leben konnte?Äußerst seltsamer Typ.Solche Typen sollten besser auf keine Fragen antworten.Denn diese Typen braucht hier niemand.