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MANUWOLF hat diese Frage gestellt
Wer kann bitte helfen?
Nach 26 Jahren wurden meiner Frau u.mir eine Mietwohnung wegen Eigenbedarf gekündigt.Dagegen haben wir über einen Anwalt geklagt.Mir wurde auch Geld für einen vorzeitigen Auszug in geringer Höhe vom Vermieter angeboten.Das habe ich abgelehnt.Bei 110 qm =326 EURO Miete.Modernisierter Altbau in Berlin/Schöneberg hätte wohl jeder abgelehnt.Die beiden ersten Klagen waren zu unseren Gunsten.Den letzten Prozess beim Landgericht Berlin haben wir leider verloren.Der Vermieter hatte zum Zeitpunkt(Jahr 2004)noch ca. 200 weitere Wohnungen(Berlin) in seinen Besitz. Es mußte aber unbedingt unsere Wohnung sein.Diese wurde von mir aufwendig restauriert.
Der Vertmieter ist nach ca.4 Jahren aus unserer ehemaligen Wohnung wieder ausgezogen und hat die Wohnung mit Sicherheit verkauft.Meine Frage,wie lange muß der Eigentümer in unserer ehemaligen Wohnung verbleiben bzw.wohnen,ehe er sie weiter veräußern darf ?Gibt es eine Frist?Ich bin der Meinung,es gibt eine Frist,das die Wohnung erst nach einem bestimmten Zeitraum wieder vermietet oder verkauft werden darf.Der Eigentümer hat die Wohnung unmittelbar nach unserem Auszug selber genutzt,aber wie schon erwähnt,nach ca 4 Jahren weiter verkauft.Wer kann bitte Rat geben`Danke!

2 Kommentare zu „Kündigung wegen "EIGENBEDARF"”

Berthelstal Experte! 12.09.2009 08:50

Wenn der Vermieter bereits 4 Jahre die Wohnung nutzte, kann man von einem nur vorgeschobenen Eigenbedarf nicht ausgehen.
Starre Regeln dazu sind mir nicht bekannt.
Ihre Motivation zur Fragestellung ist etwas seltsam.
Sie konnten doch bisher auch gut damit leben, oder soll nun nach geraumer Zeit jemanden eins "reingewürgt" werden ?

MANUWOLF 14.09.2009 02:08

Hallo
Danke für die Antwort.
Mir ist erste seit kurzer Zeit bekannt,das der Eigentümer ausgezogen ist.Mir ist ein Schaden von ca 60.000 EURO entstanden.
Wenn man hier keine höflichen Fragen einstellen kann(Ihre Amntwort :Sie konnten doch bisher auch gut damit leben, oder soll nun nach geraumer Zeit jemanden eins "reingewürgt" werden ? )weshalb gibt es dann dieses Forum?Diesen Kommentar hätte man sich schenken können.Bin ich im Recht,versuche ich selbstverständlich Klage zu erheben.Das hat doch mit reinwürgen nichts zu tun.Und wer sagt Ihnen,das ich bisher damit gut leben konnte?Äußerst seltsamer Typ.Solche Typen sollten besser auf keine Fragen antworten.Denn diese Typen braucht hier niemand.

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