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pollmant hat diese Frage gestellt
Hallo, wer kann mir helfen...
Ich bin am 1.4.2007 in eine Wohnung gezogen, fühle mich aber hier nicht wohl. Jetzt lese ich folgendes in meinem Mietvertrag und verstehe es nicht wirklich: "Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum -- (ist leer) mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluß des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieser Zeitraumes erfolgen.

Was heißt das? Kann ich erst nach 47 Monaten kündigen?

Danke für Eure Hilfe

Tatjana

4 Kommentare zu „Kündigungsfrage”

edy Experte! 27.11.2009 09:48

Hallo Tatjana,
frühestens zum -- (ist leer)

wenn bei (ist leer) nichts steht,kann
mit 3 mon.Frist gekündigt werden.

lg
edy

pollmant 27.11.2009 10:49

Hallo Edy, danke für deine Antwort.
OK... ja das Feld ist leer, mich hat denn doch das mit 47 Monaten irritiert.

Du bist Dir sicher?
Nochmals danke... ;-)

Tatjana

edy Experte! 27.11.2009 11:49

Hallo Tatjana ,
Wenn in deinem Vertrag das Feld leer ist,
dann beträgt die Frist 3 Monate.

Wenn das Feld ausgefüllt wäre danndürftest
du erst ab diesem Datum mit 3 monatiger
Frist kündigen.

lg
edy

pollmant 27.11.2009 11:51

OK! ;-)

Vielen Dank u. schöne Grüße unbekannterweise

Tatjana

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