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xannaheinzx hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne zur Zeit zur Untermiete in einer WG - meine Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und zugleich die Vermieterin (ihrem Vater gehört die Wohnung...). Nun möchte ich zum 1.1.2010 umziehen, in eine eígene Wohnung, weil ich mich mit der Mitbewohnerin nicht verstehe. Jetzt habe ich gesehen, dass mein Mietvertrag deutlicg als "Untermietvertrag" betitelt ist. Im Vertrag selbst steht allerdings, dass 3 Monate Kündigungsfrist für mich gelten. Eine Bekannte hatte allerdings eine ähnliche Situation und sagte mir, dass bei Untermietverträgen nur 4 Wochen K.frist gelten. Nun versuche ich rauszufinden, was richtig ist ... denn wären es nur 4 Wochen wäre die Situation natürlich einfacher für mich, schließlich ist mein Auszug schon bald..
weiß einer was genaues?
Danke schon mal :)

2 Kommentare zu „Kündigungsfrist Untermietvertrag”

Berthelstal Experte! 02.12.2009 16:35

Aus: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm

Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB).

xannaheinzx 02.12.2009 19:40

ah okay... vielen dank!

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