Berthelstal 02.12.2009 16:35
Aus: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB).
xannaheinzx 02.12.2009 19:40
ah okay... vielen dank!