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Flachkoepper hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

kann der Vermieter meiner Wohnung mir verwehren, einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit in die Wohnung zu nehmen, wenn der Übergabetermin nach Ende des Mietvertrages/verhältnisses stattfindet?

Vielen Dank,

herzliche Grüße,
Flachkoepper

6 Kommentare zu „Wohnungsübergabe”

forsetis Experte! 01.04.2012 19:39

Ich würde nicht vom Zeugen, sondern vom Rechtsbeistand reden. Dann wird er bestimmt ruhiger.

mono Experte! 01.04.2012 20:14

Weshalb übergeben Sie die Wohnung erst nach Ende der vereinbarten Mietzeit - kann der Vermieter die Übergabe vorher nicht durchführen ?!

Sie sollten an dieser Stelle grundsätzlich vorsichtig sein. Wäre nicht das erste Mal, das ein Vermieter Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache fordert. Soweit der späte Termin im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, würde ich versuchen, den Sachverhalt beweissicher zu dokumentieren - etwas durch Angebot von zwei Terminen (dabei darauf achten, dass es spätestens der Tag des Mietendes ist).

Flachkoepper 01.04.2012 20:54

@mono
Es gab vor einer Woche schon einen Termin. Bei dem hat der Vermieter bemängelt was es nur zu bemängeln gab. Mietende war der 31.03.. Ich habe diverse Renovierungsarbeiten, mehr als notwendig, erledigt. Aber der stadtbekannte Vermieter wird wieder jede Menge Sachen finden, die er von der Kaution abziehen will.
Als Beispiel: Im Winter ist die Heizung ausgefallen. Der Kessel und ein Fühler waren kaputt und wurden von einer Heizungsbaufirma ausgetauscht. Der Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung den Kessel, den Fühler un die Arbeitskosten angeführt und mir in Rechnung gestellt. Ich hatte im Winter zwei Wochen keine funktionierende Heizung. Miete hatte ich nicht gemindert.
Bei der nächsten Abnahme der Wohnung soll jetzt mein Bruder dabei sein. Richtig seriös, mit Anzug, Krawatte usw. Der Vermieter kennt meinen Bruder nicht, und ich will ihn eben als Zeugen vorstellen.
Da es aber zu dem Zeitpunkt nicht mehr meine gemietete Wohnung ist, wird der Vermieter meinem Bruder vermutlich nicht gestatten, die Wohnung zu betreten. Deshalb war meine Frage, ob er das darf.

Viele Grüße,
Flachkoepper

Flachkoepper 01.04.2012 20:56

Nachtrag: Der Vermieter ist selber Rechtsanwalt. Er hat auch die Reparatur der Heizung in Auftrag gegeben.

mono Experte! 01.04.2012 22:33

Die von Ihnen erwähnte Reparatur hat nichts mit Betriebskosten zu tun. Hier handelt es sich um eine reine Instandhaltungsmaßnahme, die nicht auf den Mieter umlegbar ist. Die Kosten hierfür hat ausschließlich der Eigentümer zu tragen.

Zum Thema "richtig seriös". Das beeindruckt m.E. heutzutage nieanden mehr. Lediglich in Verbindung mit fundiertem miet(rechtlichen) Fachwissen mag dies hilfreich sein. Aus Ihrem Beitrag lässt sich jedoch herauslesen, dass dies bei Ihnen nicht vorzuliegen scheint. Sie sollten in eigem Interesse eine entsprechende Rechtsberatung aufsuchen.

Wie sich die Geschichte anhört, wird andernfalls nicht viel von Ihrer Kaution übrigbleiben. Fraglich ist ohnehin, ob Sie zu denen vom Vermieter aufdiktierten Arbeiten verpflichtet gewesen wären. Sie sollten der Fachberatung Ihren Mietvertrag, sowie das Vorabnahmeprotokoll bzw. die schrifluich vom Vermieter gesetzte Nachfrist zur Prüfung vorlegen. Nicht selten machen sich Vermieter mit Ihren Forderungen bzw. dem daraufhin Leisten der Mieter, schadensersatzpflichtig.

mono Experte! 01.04.2012 22:37

Nachtrag: Das der Vermieter Rechtsanwalt ist, hat nichts zu bedeuten. Zunächst ist er an dieser Stelle Vermieter, der versucht, sich an seinen Mietern schadlos zu halten. Allein der Punkt mit den umgelgeten Instandhaltungskosten zeigt, dass Ihn Gesetzte und Verordnungen nicht zu interessieren scheinen, solange es um sein Geld geht.

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