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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe zum 1.10. einen Mietvertrag unterschrieben, alles auch rechtzeitig gemacht um eine neue Küche planen und bestellen zu können. Da das Haus so alt ist gibt es keinen Grundriss und ich konnte nur kurz die Küche grob ausmesssen. Nun ist die Küche geplant und teilweise bestellt, aber der jetzige Mieter weigert sich den Ausmesser der Küchenfirma in die Wohnung zu lassen, womit ich die entgültige Küche nicht bestellen kann. Da ich keine Lust habe 6 Wochen in einer Wohnung ohne Küche zu leben (ich hab nichtmals ne alte, die ich zur Not mitnehmen könnte), frage ich mich nun, ob ich die Möglichkeit habe den Mietvertrag noch vor Einzug zu kündigen oder ob man irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten hat um zu erzwingen, dass der Küchenspezialist in die Wohnung kommt (was mir auch lieber wär), weil es eben keinen Grundriss gibt.

Ich bin dankbar für jegliche Tipps.
Stichwörter: möglichkeiten + andere + einzug + kündigung

3 Kommentare zu „Kündigung vor Einzug oder andere Möglichkeiten?”

Susanne Experte!

Da kann man nur den VM unter Druck setzen, weil der noch im Vertragsverhältnis mit dem jetzigen Mieter steht.
Wurde dem VM das Problem schon dargelegt? Wie hat er sich geäussert?

bocat

Der Vermieter versteht das Problem und sieht das genauso wie ich, allerdings hat er jetzt selbst Ärger mit dem Mieter, weil dieser die Miete nicht mehr zahlt. Er will es heute noch einmal auf die freundliche Art versuchen und ansonsten seinen Anwalt einschalten.
Ich hatte gehofft, dass ich auch was tun könnte, wozu hat man schon ne Rechtschutzversicherung <!-- s :) --><!-- s :) -->

Gast Experte!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe zum 1.10. einen Mietvertrag unterschrieben, alles auch rechtzeitig gemacht um eine neue Küche planen und bestellen zu können. Da das Haus so alt ist gibt es keinen Grundriss und ich konnte nur kurz die Küche grob ausmesssen. Nun ist die Küche geplant und teilweise bestellt, aber der jetzige Mieter weigert sich den Ausmesser der Küchenfirma in die Wohnung zu lassen, womit ich die entgültige Küche nicht bestellen kann. Da ich keine Lust habe 6 Wochen in einer Wohnung ohne Küche zu leben (ich hab nichtmals ne alte, die ich zur Not mitnehmen könnte), frage ich mich nun, ob ich die Möglichkeit habe den Mietvertrag noch vor Einzug zu kündigen oder ob man irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten hat um zu erzwingen, dass der Küchenspezialist in die Wohnung kommt (was mir auch lieber wär), weil es eben keinen Grundriss gibt. <!-- s :o --><!-- s :o -->

sage doch einfach deinem vermieter wenn er sich ochsig stellt du bezahlst deine miete nicht mehr. aber du musst damit rechnen, dass er es wieder eintreibt, erfahrungsgemä0 dauert es jedoch, denn er muss klagen -- und das kostet - unter ca. 1200&#8364;- gibt es meistens eine güteverhandlung oder gar schiedsgericht. ( gerinfügigkeit) bei rückfragen

Ich bin dankbar für jegliche Tipps.[/quote:1ee74] <!-- s :o --><!-- s :o -->

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