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rumours hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Vermieter erwartet von mir zum Auszug die Tip-Top Renovierung einer "Studentenbude" in Berlin Kreuzberg. Eingezogen
bin ich vor drei Jahren, die Wohnung war in einem erbärmlichen Zustand, nachdem eine drogenabhängige Person darin gehaust
hatte. Zur Renovierung habe 1,5 Monatsmieten erlassen bekommen, was knapp 400 EUR entspricht. Die 400 EUR wurden sehr schnell
aufgefressen durch Rausbrechen von Spanplatten die auf dem Boden vernagelt waren, Abschleifen der Dielen, Streichen der
ganzen Wohnung etc., so dass ich am Ende ein Vielfaches bezahlt habe.

Nun habe ich ordnungsgemäß gekündigt und die Vermieter erwarten von mir eine toll renovierte Wohnung. Früher hatten Sie mir immer gesagt, wenn ich ausziehe müsste
ich halt die Wände nochmal streichen und dann ist es gut. Nun möchte ich wissen, ob sie eine vollständige Renovierung/Sanierung ihres Altbaus verlangen können.

Folgende Absätze stehen im Mietvertrag:

4. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten:
In Küchen, Bädern und Duschen: Alle 3 Jahre
In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen alle 5 Jahre

Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:

Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken
und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
Danach kommt diese anteilige Regelung, falls man früher auszieht.

Bei Übergabe der Wohnung wurde ein Zusatzprotokoll verfasst in dem festgehalten wurde, dass ich die Wohnung im unrenovierten Zustand übernehme
und folgende Dinge aufgelistet, die ich durchzuführen habe (und auch durchgeführt habe):

Im Wohnzimmer Bodenbelag kaputt und Wände nicht gestrichen
In der Küche Bodenbelag beschädigt, Wände nicht gestrichen
Im Bad Wände nicht gestrichen
Im Flur Wände nicht gestrichen

In einem Zusatz habe ich mich dann verpflichtet:

Der Mieter übernimmt bei Einzug die Renovierung der Wohnung
Der Bodenbelag wird vom Mieter entfernt
Die Dielen werden vom Mieter abgezogen

Beim Einzug habe ich all die Mängel die vorher festgehalten wurden beseitigt (also Streichen und Bodenbeläge tauschen).

Zu was bin ich jetzt bei meinem Auszug verpflichtet? Muss ich tatsächlich Türen, Heizkörper usw. lackieren?

Vielen Dank für Eure Antworten

1 Kommentar zu „Stress mit dem Vermieter beim Auszug”

Berthelstal Experte! 24.09.2009 08:30

Sie haben sich bei der Übernahme der Wohnung verpflichtet anstehende Reparaturen selbst auszuführen und taten dies auch. Für diese Mängelbeseitigung haben Sie als Gegenleistung 400 € erhalten. Ob dieser Betrag ausreichend war oder nicht spielt dabei keine Rolle, denn Sie hatten das so als Pauschalbetrag vereinbart und können nachher keine Abrechnung der tatsächlichen Kosten mehr vornehmen.

Inzwischen sind 3 Jahre vergangen und da ist in der Regel beim Auszug eine Schönheitsreparatur vorzunehmen, denn in dieser Zeit zeigen sich schon einige Gebrauchsspuren. Allerdings bedeutet Schönheitsreparatur eben auch nur Schönheitsreparatur. Decken, Wände, Fenster und Türen sind auch nur dann zu überstreichen, wenn tatsächlich eben auch Abnutzungserscheinungen zu sehen sind.
Wenn z.B. in einem Schlafzimmer die Decke wie neu aussieht, dann brauchen sie dort nicht neu zu streichen, nur um des Streichens willen. Sie sollten also schon mal prüfen, welche Arbeiten tatsächlich durchzuführen sind um die Wohnung in einem sauberen Zustand zu übergeben.
Fußböden brauchen Sie bei normaler Abnutzung generell nicht zu erneuern oder reparieren, denn diese werden bereits durch die laufenden Mietzahlung abgegolten.

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