Susanne
Der konkrete Grund ist, dass tagsüber mindestens 22 Grad erreicht werden müssen und zwar gemessen in Zimmermitte.
zusel
Vielen Dank! Ich habe den Brief jetzt auch so verfasst, daß ich halt einfach "lediglich" die Kälte als Grund angebe und das dürfte wohl reichen.
Weißt du zufällig, ob ich für Dezember bis Februar rückwirkend die 15 - 20% Mietminderung einbehalten kann?
Liebe Grüße
Swenja
Lutzemann 16.12.2016 11:07
In der Regel kannst Du die Mietminderung nicht rückwirkend einreichen. Sie gilt erst ab dem Tag, an dem Du sie angekündigt / beantragt hast.
Ein Tipp für ein etwas wärmeres Zimmer: Hast du schon mal was von Thermo-Rllos gehört? Du kannst sie nutzen, um beispielsweise alte Fenster nachträglich zu isolieren. Die Wirkung ist einfach: Sie halten im Winter die Heizwärme länger im Raum (und im Sommer die Hitze draußen).