Sternchen1409
Hallo Leazoe,
also soviel ich weiß, muss der Vermieter, 3 Tage bevor ein Besichtungstermin stattfindet, dies schriftlich oder telefonisch mitteilen, steht er vor deiner Tür mit einem potenziellen Nachmieter, musst du ihn nicht reinlassen, er hat sich nach Euch zu richten...
Aber wieviele er nur bringen darf und bis wann das weiß ich jetzt auch nicht aber wenn es mit dir nicht abgesprochen ist, brauchst du die Tür nicht zu öffnen...
Edit: Die Zeiten müssten eigentlich im Mietvertrag stehen meistens ist es Werktags von 9 - 12 und von 15 - 18 Uhr... Guck mal in deinen Mietvertrag was zum Besichtigungsrecht dadrin steht...
Gast
Hallo,
Du hast ja einen üblen Vermieter. Also wie schon "Sternchen1409" erwähnt hat, muss er sich mit Dir absprechen mind. 2-3 Tage vor der Besichtigung. Und wenn Du Gründe hast, wie z.B. ein Kleinkind, kannst Du Besichtigungen über die Mittagszeit und nach 19 Uhr verweigern.
Und vergesse eines nicht: Solange Du Mieterin bist und die Miete bezahlst hast Du das "Hausrecht" !!! Und falls Dein Vermieter nochmals schreit und brüllt würde ich ihn aus der Wohnung werfen bzw. erst gar nicht reinlassen.
Gegen die Anzahl der möglichen Neumieter die er bringt, kannst Du nicht ohne weiteres vorgehen, wenn er sich ordnungsgemäß anmeldet. Das einzige Möglichkeit wäre, dass man ihm nachweist, dies nur aus Boshaftigkeit Dir gegenüber zu tun. Aber das ist schwer ...
Noch eine Anmerkung: 10 evtl. Neumieter gleichzeitig in der Wohnung kannst Du auch verweigern, da Du ja nicht mehr den Überblick hast, was diese Herrschaften in Deiner Wohnung anstellen.
Gast
Grundsätzlich muss sich der Vermieter vorher ankündigen, wobei in der Rechtsprechung keine Einigkeit darüber besteht, wie lange vorher der Vermieter den Termin bekanntgeben muss. Einige Gerichte halten eine Vorankündigungszeit von nur 24 Stunden für ausreichend (AG Braunschweig, WM 81, S. 19; AG Neustadt, WM 79, S. 143; AG Burgwedel, WM 74, S. 71). Andere Gerichte gehen von einer längeren Frist aus.
Der Vermieter muss jedenfalls bei der Terminsvereinbarung auf den Mieter Rücksicht nehmen.
Außerdem darf der Vermieter 2 mal Wöchentlich die wohnung mit Potenziellen Käufer/Neumieter besichtigen, muss dabei jedoch die ruhezeiten einhalten. Sprich der Verm. darf ab 8.00-13.00 uhr und 15.00-20.00 Uhr besichtigen.