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Regelmäßige Mietzahlung durch Dritten

Auch wenn ein Dritter über einen längeren Zeitraum die Miete für den Mieter direkt an den Vermieter bezahlt, kann der Vermieter allein hieraus in der Regel keine Ansprüche auf Weiterzahlung direkt gegen diesen Dritten herleiten.

Urteil des OLG München vom 14.10.2004
19 U 4033/04
OLGR München 2005, 1
Stichwörter: dritten + mietzahlung + regelmäßige

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