Susanne
Eine Mietminderung kann geltend gemacht werden, wenn kein warmes Wasser zu Verfügung steht. Fragt sich nur, ob sich der Aufwand lohnt und der Vermieter so richtig gestraft wird ?
...denn bei einer Warmmiete von 600.- und einer Minderung von 5 Prozent darf der Mieter für 1 Tag Ausfall immerhin einen (1 !!!!) Euro der Miete mindern.