BIOTEC 06.06.2009 16:23
Also....ich wohn hier auch in ner Wohnung, wo es so zugeht....nur bei mir wird garnichts mehr gemacht....nur die Miete kassiert!
Am besten ist es, die Miete ganz einzubehalten und dann mal warten bis der Vermieter kommt und dann muss man den mal vor tatsachen stellen!
Ohne Heizung und warmwasser...im Sommer ja, aber im Winter....ne, das geht garnicht!
Oder sich direkt ne andere Wohnung suchen und wegen dem mangel ohne Frist ausziehen!
jessymarco10 06.06.2009 16:29
das ist es ja was wir nicht sissen ob wir eine fristlose kündigung schreiben können ohne nachher selber die doofen zu sein...am liebsten wöllten wie auch ausziehen und endlich wieder glücklich in einer wohnung leben....aber hier wird ja im moment absolut nichts mehr gemacht...wie gesagt wir hatten das dem amt auch mitgeteilt und ob die evtl. eine mietminderung machen weil die das geld direkt an den vermieter zahlen für die miete, aber die machen das nicht. deswegen sind wir ja so verzweifelt....aber wir wissen nicht ob der vermieter eine fristlose kündigung annehmen muss ??? viele sage immer das die wohnung nich unbewohnbar wäre und man deswegen nicht fristlos kündigen kann ...aber ich denke doch mal es sind schon erhebliche mängel da ganz besonders jetzt gerade bei dem wetter und dann ein unddichtes dach...aber meinen sie man könnte einfach so fristlos kündigen , die mängel angeben ohne angst vor kosten zu haben??? vielen lieben dank schonmal
Feffek 09.06.2009 11:02
Hallo Jessymarco10,
Warmwasser hat im Sommer wie im Winter, Tag und Nacht zur Verfügung zu stehen. Geschieht dies über längere Zeit nicht, liegt ein Mangel und damit ein Grund zur Mietminderung vor. Schau dir folgende Link an, da hast du gute Anhaltspunkte wie du Vorgehen kannst:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/maengelbeseitigung/index.html
Hier findest du auch Vorlagen bzgl. Schreiben an den Vermieter. In deinem Schreiben solltest du jeden einzelnen Mangel aufführen.
Wenn dein Vermieter Dir den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung vorenthält oder wieder entzieht, kannst du außerordentlich fristlos kündigen (vgl. § 543 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB). Allerdings darfst Du erst dann kündigen, wenn du deinen Vermieter eine Frist (2-3 Wochen) zur Abhilfe gesetzt hast und diese erfolglos verstrichen ist. Diese Fristsetzung ist unnötig, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht (z. B. wenn der Vermieter die Beseitigung des Mangels endgültig abgelehnt hat).
Mach ab sofort alles nur noch schriftlich und nix mehr telefonisch. Sofern dich dein Vermieter anruft und bzgl. deiner Schreiben was mitteilen möchte, so verweise Ihn darauf, dass er Euch dieses bitte schriftlich mitteilen soll!!! Ferner solltest Du deine Schreiben auch der Arge zur Verfügung stellen.
Gruß
Feffek