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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
...konkret: Küche hatte bei Anmietung vor über 7 Jahren auf einer Seite auf halber Höhe eine Holzverkleidung. Mein Nachmieter bat um Rausreissen des "Einbaus". Nun fehlen an dieser Stelle die Fliesen auf dem Boden, an der ganzen Wand lang, ein 6cm breiter Streifen!
Das hat natürlich weder bei meiner Anmietung noch bei der vorläufigen Abnahme mit den Nachmietern jemand sehen können, bin ich für die fehlenden Fusch-Fliesen haftbar??Oder verhält es sich hier wie mit Teppich?

Und: Wie sieht das aus mit Kleberesten von Gardinenhaken? Zum Teil mit Pattex und ähnlichem festgeklebt, auch von den Vormietern? Muss ich neue Rahmen bezahlen, wenn ich, wie im vorläufigen Protokoll verlangt, die Klebereste nicht mehr abkriege??

Danke für eure Antworten!
Stichwörter: kommt + auszug + grausen

1 Kommentar zu „Das Grausen kommt beim Auszug....”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Fehlende Fliesen:
Nein, versteckter Mangel!

2. wenn sie beweisen können, das es ein schaden vom Vormieter ist, dann sind sie fein raus, wenn nicht, dann haben sie leider Pech

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