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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe die Nebenkostenabrechnung bekommen. Das Haus hat 8 Wohnungen, von denen nur 3 vermietet sind. Nun sind 1024,00 EURO Kanalgebühren angefallen. Laut dem Vermieter sei der Betrag so hoch, da viel Regenwasser im Hof in die Kanalisation geflossen sei

Auf jeden Fall sollen nun diese 1024 Euro durch die anzahl der Mieter geteilt werden. Ist das rechtens?

Dann müsste ja, wenn nur eine Wohnung vermietet wäre, einer die 1024 Euro bezahlen?!

Wasserkosten werden auf die Anzahl der Mieter umgelegt.

Darüber hinaus: Darf ein 7 jähriges Kind in den Nebenkosten als volle Person gerechnet werden?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Gruß
Carsten
Stichwörter: kanalgebühren

2 Kommentare zu „Kanalgebühren”

Susanne Experte!

Hallo Carsten,

ist im Mietvertrag nichts anderes zu den NK vereinbart, werden die Abwasserkosten nach Anteil der Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche aufgeteilt, also nach qm. Das ist unabhängig von der Berechnung des Frischwassers, da hier natürlich auch auf das Grundstück gehender NIederschlag berechnet wird.
Leerstehende Wohnungen gehen immer zu Lasten des VM, in unserer Urteilssammlung findest Du dazu sicher ein Urteil.
Kinder sind ab Geburt voll anzurechnen.

yabe

Danke für die schnelle Antwort!

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