Susanne
Hallo Carsten,
ist im Mietvertrag nichts anderes zu den NK vereinbart, werden die Abwasserkosten nach Anteil der Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche aufgeteilt, also nach qm. Das ist unabhängig von der Berechnung des Frischwassers, da hier natürlich auch auf das Grundstück gehender NIederschlag berechnet wird.
Leerstehende Wohnungen gehen immer zu Lasten des VM, in unserer Urteilssammlung findest Du dazu sicher ein Urteil.
Kinder sind ab Geburt voll anzurechnen.
yabe
Danke für die schnelle Antwort!