Berni911
Personen werden nach Tagen berechnet, die Kosten dann durch diese Personenzahl geteilt und mit deiner Personen multiplizert ergeben deinen Kostenanteil.
Strom ist richtig, Kosten für Allgemeinstrom = Gesamtstrom- Strom für Heizung(Betriebsstrom). Ja, der Abrechnungszeitraum scheint zweifelhaft, was wurde den da in 2005 so umgelegt ? Wie ist den der Gesamte Abrechnungszeitraum ? Wurde der vielleicht geändert ?
Wenn müsste man den Strom für 2005 nach Tagen rausrechnen, der gehört eigentlich nicht da rein. Wenn du aber zwei Abrechnungen bekommen hast, weil der Abrechnungszeitraum umgestellt wurde, kann das wieder richtig sein.
Aber das klär mal schön mit deiner Verwaltung!
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
MarieP
Hallo zusammen,
noch mal Fragen den Kosten für die Müllbeseitigung und den Umrechnungsfaktor „Personentage“. Wie sich letzterer errechnet, weiß ich. Allerdings ist die Aufstellung der Hausverwaltung (habe ich angefragt) zur Berechnung der Personentage falsch. Die Aufstellung beinhaltet zu wenige Personen in manchen Wohnungen. Ich habe mich einerseits beim Einwohnermeldeamt erkundigt, wie viele Personen in bestimmten Wohnungen leben, aber auch Faktoren wie eine Freundin, die offenbar nicht offiziell bei einem Mieter in der Wohnung das ganze Jahr 2006 gewohnt hat, müssten berücksichtigt werden. Denn sonst müssen die übrigen Mieter solche nicht mitgerechneten Mitbewohner sozusagen bei den Müllkosten subventionieren. Und das kann nicht sein! Wie handhabt man das am besten? Die Hausverwaltung auf die o. g Missstände hinweisen und eine neue, korrekte Berechnung anfügen und danach die zu viel gezahlten Müllgebühren mit der nächsten Monatsmiete verrechnen? Oder wie???
Danke für Info und Gruß von MarieP
Der_Mario
Auch wenn Du die Forderung aus der NKA schon beglichen hast, kannst Du trotzdem innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung widersprechen.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Abrechnung falsch ist, solltest Du das auch tun und eine korrigierte Abrechnung verlangen.
Werner1
Auch wenn Du die Forderung aus der NKA schon beglichen hast, kannst Du trotzdem innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung widersprechen.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Abrechnung falsch ist, solltest Du das auch tun und eine korrigierte Abrechnung verlangen.[/quote:17cd1]
Hat der Mieter seine Abrechnung erhalten, verjähren Nachzahlungsansprüche des Vermieters oder Rückzahlungsansprüche des Mieters nach 3 Jahren. Diese Frist wird in Gang gesetzt mit Vorlage der Abrechnung und zwar immer erst am Ende des betreffenden Jahres.