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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung ergeben sich immer wieder Fragen. Vielleicht kann jemand helfen.
Leider weiß ich nicht, wie der Schlüssel zur Umlage der Müllgebühren berechnet wird, die sogenannten Personentage. Muss ich die Hausverwaltung erst fragen, wie sich das zusammen setzt? Denn das hängt doch davon ab, wann wieviel Mieter in welcher Wohnung gewohnt haben.
Und dann noch die Berechnung des Allgemeinstroms. Dass davon der Betriebsstrom abgezogen werden muss, weiß ich. Aber was mache ich, wenn zwei Rechnungen von der OVAG vorgelegt werden, die eine mit einem Abrechnungszeitraum vom 24.06.05 bis 10.06.06 und die andere vom 11.06.06 bis 31.12.06? Muss von der ersteren mit dem Wert auch für 2005 nur anteilig berechnet werden? Ist dann die Bruttosumme inkl. MwSt. anzusetzen? Oder ein anderer Wert?
Vielen Dank schon mal.

4 Kommentare zu „Nebenkosten - Allgemeinstrom und Müllgebühren”

Berni911 Experte!

Personen werden nach Tagen berechnet, die Kosten dann durch diese Personenzahl geteilt und mit deiner Personen multiplizert ergeben deinen Kostenanteil.

Strom ist richtig, Kosten für Allgemeinstrom = Gesamtstrom- Strom für Heizung(Betriebsstrom). Ja, der Abrechnungszeitraum scheint zweifelhaft, was wurde den da in 2005 so umgelegt ? Wie ist den der Gesamte Abrechnungszeitraum ? Wurde der vielleicht geändert ?
Wenn müsste man den Strom für 2005 nach Tagen rausrechnen, der gehört eigentlich nicht da rein. Wenn du aber zwei Abrechnungen bekommen hast, weil der Abrechnungszeitraum umgestellt wurde, kann das wieder richtig sein.

Aber das klär mal schön mit deiner Verwaltung!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

MarieP

Hallo zusammen,

noch mal Fragen den Kosten für die Müllbeseitigung und den Umrechnungsfaktor „Personentage“. Wie sich letzterer errechnet, weiß ich. Allerdings ist die Aufstellung der Hausverwaltung (habe ich angefragt) zur Berechnung der Personentage falsch. Die Aufstellung beinhaltet zu wenige Personen in manchen Wohnungen. Ich habe mich einerseits beim Einwohnermeldeamt erkundigt, wie viele Personen in bestimmten Wohnungen leben, aber auch Faktoren wie eine Freundin, die offenbar nicht offiziell bei einem Mieter in der Wohnung das ganze Jahr 2006 gewohnt hat, müssten berücksichtigt werden. Denn sonst müssen die übrigen Mieter solche nicht mitgerechneten Mitbewohner sozusagen bei den Müllkosten subventionieren. Und das kann nicht sein! Wie handhabt man das am besten? Die Hausverwaltung auf die o. g Missstände hinweisen und eine neue, korrekte Berechnung anfügen und danach die zu viel gezahlten Müllgebühren mit der nächsten Monatsmiete verrechnen? Oder wie???

Danke für Info und Gruß von MarieP

Der_Mario Experte!

Auch wenn Du die Forderung aus der NKA schon beglichen hast, kannst Du trotzdem innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung widersprechen.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Abrechnung falsch ist, solltest Du das auch tun und eine korrigierte Abrechnung verlangen.

Werner1 Profi

Auch wenn Du die Forderung aus der NKA schon beglichen hast, kannst Du trotzdem innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung widersprechen.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Abrechnung falsch ist, solltest Du das auch tun und eine korrigierte Abrechnung verlangen.[/quote:17cd1]


Hat der Mieter seine Abrechnung erhalten, verjähren Nachzahlungsansprüche des Vermieters oder Rückzahlungsansprüche des Mieters nach 3 Jahren. Diese Frist wird in Gang gesetzt mit Vorlage der Abrechnung und zwar immer erst am Ende des betreffenden Jahres.

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