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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wer kann mir einen Rat geben?
Ich bin vor ca. 3 Monaten aus einer fünf Jahre bewohnten Mietswohnung ausgezogen.
Nun hat der Vermieter die Rückzahlung der Kaution um die Kosten für den Austausch des Waschbeckens im Bad (730 EUR !!) gekürzt.
Das Waschbecken hatte lediglich einen Riss, war also noch voll zu gebrauchen. Der Riss war jedoch schon zu dem Zeitpunkt zu dem ich die Wohnung angemietet hatte.
Bei der Wohnungsübergabe an mich habe ich den Riss nicht gesehen.
Erst am darauf folgenden Tag bei einer gründlichen Reinigung des Bades fiel mir der Riss auf. Da es mich persönlich nicht störte hab ich dem Riss keine weitere Beachtung geschenkt.
Als ich nun nach fünf Jahren die Wohnung an den Vermieter zurück gab habe ich Ihn auf den Riss nicht aufmerksam gemacht, habe es aber auch nicht versucht zu Vertuschen. Denn wie zuvor gesagt finde ich so einen Riss belanglos. Über den Riss wurde bei der Übergabe nicht gesprochen, der Vermieter hat ihn wohl wieder nicht gesehen. Im Übehrgabeprotokoll steht also nicht. Es wird vielmehr dokumentiert das alles im einwandfreien Zustand übergeben wurde. Am darauf folgenden Tag ruft mich der Vermieter an und weist mich darauf hin, das bei der Übergabe der Wohnung an den Nachmieter ein Riss im Waschbecken festgestellt wurde und dieser Riss während meiner Mietzeit entstanden sein. Bei den darauf folgenden Diskussionen und Schriftwechsel verweist der Vermieter immer wieder auf die alten Übergabeprotokolle (Rückgabeprot. durch Vormieterin und Übergabeprot. an mich) in denen kein Riss erwähnt sei.
Auf meine letzte Mail in dem ich Ihn nochmals darauf hingewiesen habe, dass er den Riss bei der Rückgabe der Wohnung nicht gesehen habe und daher das Übersehen vor fünf Jahren doch auch nicht ausschließen könne, beantwortete er nicht.
Jetzt sendete er mir die Mietkautionsabrechnung zurück die er um den Betrag der Rechnung für den Austausch des Waschbeckens gekürzt hat.
1. Wer muss beweisen dass ich den Schaden verursacht habe, Ich oder der Vermieter?
2. Im Protokoll der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter wird kein Mangel aufgelistet. Kann der Vermieter dann doch noch nachträglich einen Mangel anzeigen?
3. Die Wohnung ist 7-8 Jahre alt, ist der Austausch des Waschbeckens wegen einem Riss in der Innenseite und eine Rechnung über 730EUR nicht unverhältnismäßig?
4. Soll ich einen Anwalt einschalten oder klein beigeben und den Schaden, obwohl ich es nicht war, meiner Haftpflicht melden?

Danke für die Hilfe!

Gerd18
Stichwörter: anzeigen + mangel + nachträglich + vermieter

0 Kommentare zu „Kann der Vermieter nachträglich einen Mangel anzeigen?”

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