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domino hat diese Frage gestellt
hallo!!
und zwar geht es darum, das ich zum 01.03.08 meine wohnung gekündigt habe aber eigentlich erst zum 01.04.08 ausziehen darf (kündigungsfrist). ich habe meinem vermieter angeboten, das er die miete für märz (525 euro)von der kaution(730 euro)einbehalten kann und ich die differenz zur restlichen kaution noch von der februarmiete einbehalte, er war damit auch einverstanden. das hab ich auch alles schriftlich. jetzt ist es aber so, das meine wohnung am 08.02.08 abgebrannt ist und der vermieter will, das ich die wohnung sofort besenrein verlasse. da die wohnung aber bis ende märz bezahlt habe und der brand sowieso versicherungssache ist, will er mir die miete für märz nicht zurückerstatten. darf er das? er will doch das ich sofort raus bin! die wohnung ist unbewohnbar!
Stichwörter: kaution + miete + wohnungsbrand

1 Kommentar zu „vorzeitiger auszug wegen brand, vermieter erstattet nichts zurück”

Ghostraider Experte!

Für eine unbewohnbare Wohnung kann und brauch keine Miete gezahlt werden.
Dieser Mietausfall wird meiner Meinung nach durch die Versicherung abgedeckt.

Wenn Sie nicht gerade selbst die Bude abgefackelt haben :-) ) (Sorry Scherz) können Sie auch eine 100% tige Mietminderung machen, also bekommt er auch da keine Miete.
Am besten Sie gehen zu einem Anwalt für Mietrecht und lassen sich dort bis ins kleinste aufklären.
Der wird evtl. auch eine Mietminderung für Sie durchführen damit dabei auch keine Fehler unterlaufen.

Ach so, vergessen Sie nicht die Wohnung auszufegen. :-) ) Lachhaft diese Forderung nach einem Brand.

Gruß
ghost

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