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Frechdachs6001 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Sachverhalt:

Die Wohnung wurde auf meinen damaligen Lebensgefährten und mich zusammen angemietet (sprich wir haben den Mietvertrag beide unterschrieben), gekündigt haben wir ebenfalls beide zusammen. Die Wohnungsgesellschaft hat mich aber jetzt als alleinigen Ansprechpartner gewählt.

Zum Auszugstermin war mein gesamter Hausrat aus der Wohnung verschwunden und die Wohnung habe ich sauber und besenrein übergeben. Mein Ex Lebensgefährte hat sich darum nicht gekümmert, die Arbeit blieb an mir hängen.

Mein Ex Lebensgefährte hat seinen Hausrat aber nicht aus der Wohnung geräumt, bzw. es stehen im Keller noch Gegenstände von Ihm. Die neue Mieterin ist schon in die Wohnung eingezogen.

Beim Übergabeprotokoll habe ich nun festhalten lassen, das die verbliebenen Gegenstände nicht von mir sind sondern von meinem Ex Lebensgefährten. Das hat er auch bei der Übergabe zugegeben und unterschrieben. Die Vermieterin hat ihm dann gesagt das diese Gegenstände noch zu räumen sind, was er bis dato aber nicht getan hat.

Meine Frage:

Da der Ex Lebensgefährte der Verursacher ist und im Übergabeprotokoll auch vermerkt wurde das es sein Hausrat ist, kann trotzdem wenn eine Räumung über eine Firma stattfindet (Keller) die kosten dafür die Wohnungsgesellschaft auch mich abwälzen?

Denn die Wohnungsgesellschaft rief heute an und die Dame meinte ich würde alleine dafür haften, weil ich Ansprechpartner wäre und mein Ex Lebensgefährte nur in den Mietvertrag dazugeschrieben wurde damals. Das stimmt so aber nicht, denn den Mietvertrag habe ich hier liegen und den haben wir damals beide unterschrieben.

Danke LG
Frechdachs6001

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