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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zum 31.12. die Kündigung wegen Eigenbedarf für meine Wohnung bekommen. Jetzt nin ich am suchen. Aber eine Wohnung zum 01.01. ist schwer zu finden. Die meisten sind zu teuer. Und viele sagen das es bescheuert ist über Weihnachten und Silvester um zu ziehen....

Jedenfalls hätte ich jetzt eine Wohnung, aber erst zum 01.2. also 4 Wochen nach Kündigungstermin. Jetzt wollte ich mit meiner Vermieterin sprechen und die ging gleich an die Decke. Das wird sie ihrem Anwalt melden. Ich MÜSSE zum 31.12. die Wohnung geräumt haben - egal wie...

Was mache ich jetzt??? Hätte ne super Wohnung zum 01.02.!!! Wie soll ich mich verhalten??? Was kann mir passieren? Ich hätte die neue Wohnung gerne aber früher geht nicht da darin noch Handwerker beschäftigt sind....

Bitte helft mir - wie soll ich mich jetzt verhalten? Welche Möglichkeiten hat meine jetzige Vermieterin?

Danke für alle Antworten!!!
Stichwörter: einhalten + hilfe + kündigungstermin

2 Kommentare zu „Kann Kündigungstermin nicht einhalten. HILFE!!!”

Susanne Experte!

Lege schriftlich Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung ein mit der Begründung sozialer Härtefall. Biete gleichzeitig Auszug zum 31. 01. an!

Gast Experte!

Kündigung kam im August - also fristgerecht. Vermieterin wollte den Empfang bestätigt haben. Habe folgendes draufgeschrieben.

"Zur Kenntnis genommen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes. Einen Widrspruch bhalte ich mir vor"

Wenn ich jetzt aber Widerspruch einlege, muss ich ja auch wieder die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Dann wäre es Ende Februar und ich müsste für 2 Wohnungen Miete zahlen - was ich nicht kann.....

Gibt es keine andere Lösung??? Kann meine Vermieterin nicht "normal" reagieren und die 4 Wochen hinnehmen????

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