Susanne
Lege schriftlich Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung ein mit der Begründung sozialer Härtefall. Biete gleichzeitig Auszug zum 31. 01. an!
Gast
Kündigung kam im August - also fristgerecht. Vermieterin wollte den Empfang bestätigt haben. Habe folgendes draufgeschrieben.
"Zur Kenntnis genommen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes. Einen Widrspruch bhalte ich mir vor"
Wenn ich jetzt aber Widerspruch einlege, muss ich ja auch wieder die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Dann wäre es Ende Februar und ich müsste für 2 Wohnungen Miete zahlen - was ich nicht kann.....
Gibt es keine andere Lösung??? Kann meine Vermieterin nicht "normal" reagieren und die 4 Wochen hinnehmen????