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Kaskoversicherung: Mehrwertsteuer muss nachgewiesen werden
Der Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung hat im Schadensfall nur dann einen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf die geltend gemachten Reparaturkosten des Fahrzeugs, wenn er die Zahlung der Mehrwertsteuer durch Vorlage einer entsprechenden Rechnung oder Quittung nachweist.
Eine solche Klausel im Versicherungsvertrag ist nicht wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers zu beanstanden.
Urteil des OLG Frankfurt vom 15.06.2004
14 U 200/03
OLGR Frankfurt 2004, 305