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ich bins nochmal
habe mir meinen mietvertrag nochmal durchgelesen und weiss nicht so recht, was ich bei einem auszug alles renovieren muss oder nicht.
zu schönheitsreparaturen steht:
die SR trägt der mieter. zu den SR gehören das anstreichen, kalken, oder tapezieren der wände und decken, das streichen der fußböden, heizkörper einschließlich heizrohre, der innentüren sowie fenster und außentüren von innen. die schönheitsreparaturen sind regelmäßig für küche, bäder, dusche alle 3 jahre, für wohn- und schlafräume, flure, dielen und toiletten alle 5 jahre und für alle anderen nebenräume alle 7 jahre durchzuführen. die SR müssen fachgerecht ausgeführt werden.
dann steht da noch was von kleinreparaturen, die der mieter zahlen muss, wenn diese 15% der monatsmiete oder 50 euro im einzelfall nicht überschreiten, oder größere reparaturen, die nicht mehr als 8% der jahresmiete oder 150 euro überschreiten.
dann steht da:
bei beendigung des mietvertrages ist die mietsache vollständig geräumt und besenrein zu übergeben. hat der mieter einrichtungen angebracht oder bauliche veränderungen vorgenommen, so kann er sie unter wiederherstellung des alten zustandes entfernen.
nun meine fragen:
was muss ich nun beim auszug alles machen?
ist das mit den 3,5 und 7 jahre nicht unwirksam, da der tatsächliche zustand nicht berücksichtigt wird?
ich habe die wasserarmaturen, die beim einzug drin waren gegen neue ausgetauscht, da die alten total verkalkt und in keinem guten zustand waren. die alten werde ich dann beim auszug wieder einbauen. kann der vermieter verlangen, dass ich trotzdem neue einbaue, weil die alten schon so "fertig" sind, obwohl diese beim einzug drin waren und ich sie während der wohnzeit gar nicht benutzt habe?
liebe grüße, sunny