Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Hausbesitzer muss grundsätzlich eine Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, mehrere allerdings nicht. Das hat die Zivilkammer 1 des Landgerichts Hildesheim entschieden. Demnach muss der Besitzer mehrerer Katzen verhindern, dass mehr als ein Tier auf Nachbargrundstücken herumlaufen, teilte das mit und bestätigte Medienberichte. (AZ: 1S 48/03). <br />
In dem Prozess hatte ein Hausbesitzer seinen Nachbarn verklagt, weil dessen zwei Katzen - zeitweise auch eine dritte - mehrfach am Tag auf seinem Grundstück herumliefen. Die Katzen sollten entweder nur im Haus oder an der Leine gehalten werden, forderte der Kläger. In einem Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Gärten gehöre eine Katze mit Freilauf jedoch zur Lebensführung vieler Familien, entschieden hingegen die Richter. <br />
<br />
Zwar könne ein Grundstücksbesitzer einerseits jede Störung auf seinem Besitz untersagen, anderseits gebe es auch den Rechtsgrundsatz des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses. Danach sollte sich jeder so verhalten, dass ein Miteinander möglich ist. Das Tolerieren einer Katze im Garten gehöre nach Ansicht der Zivilkammer dazu, sagte Seidel.<br />
Quelle: KSTA
Stichwörter: nachbarschaft + katze

0 Kommentare zu „Katze in Nachbarschaft !”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.