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Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern : Europa verbessert die Sozialvorschriften im Kraftverkehr

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf einen Entwurf europäischer Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern und zur Verstärkung der Kontrolle von Lastkraftwagen geeinigt. So werden den Fahrern alle zwei Wochen eine Ruhezeit von mindestens zwei vollen Tagen und eine längere tägliche Mindestruhezeit gewährt. Durch diese neuen Vorschriften werden die Praktiken der einzelnen europäischen Staaten einander angenähert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. « Die Marktöffnung muss einhergehen mit Vorschriften, die für alle gelten, damit gerechte Arbeitsbedingungen gewährleistet sind. Durch diese europäischen Sozialvorschriften werden neue Arbeitnehmerrechte und ein Schutz vor Sozialdumping geschaffen“, erklärte der für Verkehr zuständige Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot.

Für die einzelnen Verkehrsträger bestehen bereits europäische Sozialvorschriften. So hat Europa in den letzten Jahren die Seeberufe durch Annahme von Vorschriften zur Ausbildung und zu den Arbeitsbedingungen aufgewertet. Auch die Vorschläge der Kommission zur Zertifizierung von Triebfahrzeugführern und zur Zertifizierung von Flugbegleitern werden zur Harmonisierung der Sozialvorschriften beitragen.
Das gestern verabschiedete neue Paket[1] vervollständigt die Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit und stärkt die Sozialvorschriften im Kraftverkehrssektor. Während es den Mitgliedstaaten stets freisteht, bei ausschließlich in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführten Beförderungen noch strengere Vorschriften anzuwenden, dürfen die europäischen Mindestvorschriften nicht unterschritten werden. Dies stellt einen erheblichen sozialen Fortschritt in bestimmten Ländern dar und verhindert das Sozialdumping.

Mit dem Paket werden eine vorgeschriebene tägliche Mindestruhezeit für die Fahrer von 9 Stunden (derzeit 8 Stunden) und eine vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 45 Stunden alle zwei Wochen eingeführt. Dieses « Wochenende » der Berufskraftfahrer in Form einer echten Ruhezeit von zwei ganzen Tagen mindestens alle vierzehn Tage ist in den meisten Mitgliedstaaten unbekannt.

Eine weitere Maßnahme ist die Verringerung der maximal zulässigen Lenkzeit der Berufskraftfahrer. Heute dürfen sie bis zu 74 Wochenstunden fahren. Nach Inkrafttreten dieser Rechtsvorschrift darf kein europäischer Berufskraftfahrer mehr als 56 Stunden pro Woche ein Fahrzeug lenken. Mehrere Mitgliedstaaten müssen ihre Rechtsvorschriften im Sinne des sozialen Fortschritts überarbeiten. Dadurch wird die bereits am 23. März in Kraft getretene Bestimmung ergänzt, wonach die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten auf 48 Stunden begrenzt ist.

Der Entwurf für Rechtsvorschriften sieht vor, dass die Arbeitgeber (in gemeinsamer Verantwortung mit den Verladern) und nicht mehr die Arbeitnehmer für Verstöße zur Verantwortung gezogen werden. Der Fehler liegt nicht mehr bei den unter Druck stehenden Berufskraftfahrern. So sind alle Beteiligten verantwortlich.

Ein Mitgliedstaat kann in einem anderen Mitgliedstaat begangene Verstöße sanktionieren. Diese Extraterritorialität der Sanktionen und der Weiterverfolgung stellt eine erhebliche Innovation dar. Mit der Einführung des digitalen Tachografe[n][2], der präziser arbeitet und besser gegen betrügerische Manipulation gesichert ist, können die Kontrollbeamten die Lenkzeit der Fahrer in den vergangenen 28 Tagen überprüfen und bei schwerwiegenden Verstößen das Fahrzeug unverzüglich stilllegen.

Diese neuen Vorschriften werden ergänzt durch eine Verstärkung der straßenseitigen Kontrollen; dabei wird die Zahl der kontrollierten Arbeitstage von Berufskraftfahrern schrittweise von mindestens 1% auf 3% der Arbeitstage angehoben, während die Zahl der von den Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Kontrollen sich verdreifacht. Anhand dieser Kontrollen lassen sich die Anwendung der Sozialvorschriften überprüfen und unlautere Unternehmer, die ihre Fahrer und die europäischen Bürger gefährden, bekämpfen. Durch sie kann ein gerechter Wettbewerb in Europa sichergestellt werden.

Zu diesem Zweck wird über die Mindestvorschriften für Ausbildung und Ausrüstung hinaus ein elektronisches Systems für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet, das die bessere Zusammenarbeit zwischen den für die Kontrollen zuständigen nationalen Behörden ermöglicht.

Das neue Legislativpaket muss nun noch von beiden Organen gebilligt werden, bevor es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht bzw. in der gesamten EU anwendbar wird.
Stichwörter: lenk + ruhezeiten + berufskraftfahrern

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