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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
folgender sachverhalt:
in einem mehretagen-haus kommt es unterhalb der untersten wohnung zu einer verstopfung des fallrohres, in dieses gelangen abwasser von waschbecken, spülen, waschmaschinen und duschen/badewannen aus mehreren übereinander gelagerten mietparteien.
die verstopfung führt zur überschwemmung der küche und des bades der untersten wohnung, da sich das wasser zurück staut und aus den abflüssen der waschbecken und aus der geschirrspülmaschine fließt. da die mieter anwesend sind, fällt es auf, nachdem eine waschmaschinen-ladungwasser in die küche (mit laminat-boden) geflossen war. das wasser wurde schöpfender und aufwischender weise entfernt, der hausmeister sowie die übrigen mietparteien informiert und gebeten, keine waschmaschine zu betreiben oder zu duschen bis die verstopfung fachmännisch behoben wurde. dennoch kommt es dazu, dass weiteres wasser in die küche dringt, da eine mietpartei spülwasser abließ sowie eine andere partei es versäumte, alle bewohner rechtzeitig zu informieren, und eine badewanne voll (ab)wasser entsorgte.
nachdem am folgenden morgen eine rohrreinigungs-firma die verstopfung behoben hatte und als ursache verkrustungen und fett-rückstände im fallrohr feststellte, wurde auch der vermieter informiert. dieser erklärte mündlich, für die handwerksarbeiten der rohrreinigung aufzukommen. den schaden am laminat hält dieser jedoch für mieter-sache.

frage:
wer zahlt für das beschädigte laminat, welches durch den wasserschaden aufquillt?
die verstopfung ist keiner mietpartei zuordnebar. deshalb, meint der vermieter, habe die darüber liegende mietpartei für den schaden zu haften. stimmt das? ist es nicht vermietersache bzw. sache seiner versicherung?
was wird gezahlt, nur das material oder auch die verlegung (durch handwerker), wenn das laminat vor weniger als einem jahr (in heimwerker-arbeit) verlegt wurde?

anmerkung:
die verlegung vom laminat wurde im mietvertrag vereinbart, der vermieter hat die material-kosten übernommen - dann ist der vermieter doch eigentümer des laminats, oder? sprich, der VM müsste die renovierungskosten übernehmen bzw. wenigstens die materialkosten, oder ist dem nicht so?
könnte der vermieter dann frei darüber verfügen beispielsweise einen anderen bodenbelag zu nutzen?

existieren urteile zu ähnlichen sachverhalten, auf die man sich ggf. rechtlich berufen könnte?
Stichwörter: fallrohr + verstopfung + wasserschaden

0 Kommentare zu „Wasserschaden nach verstopfung im Fallrohr”

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