ThorstenL 25.01.2012 12:23
"Nun haben wir uns getrennt und ist ausgezogen. "
Da fehlt natürlich ein Wort. SIE ist ausgezogen. Ist alles einvernehmlich geschehen, sie möchte aber nun verständlicherweise von ihren Pflichten entbunden werden.
Bladder 25.01.2012 14:55
Zu einer "Vertragsänderung" gehören aber unbedingt auch der Vermieter dazu (also 4 Personen).
Eine Mieterhöhung auf diesem Weg scheint mir nicht rechtmäßig. Die hätte den gesetzlichen Regeln zu folgen.
Bei einem neuen Mietvertrag mit der neuen Gemeinschaft, kann der Vermieter natürlich eine andere Miete vereinbaren.
ThorstenL 25.01.2012 15:09
Danke schonmal Bladder, ich gehe fast davon aus, dass der Vermieter dieses Schreiben auch unterschreiben wird.
Aber es ist doch so, dass das Akzeptieren des neuen Mieters reine Kulanz durch den Vermieter ist? Er könnte doch knallhart sagen: "Der Vertrag bleibt wie er ist oder ihr kündigt beide und wir machen einen neuen Vertrag - unter meinen Bedingungen".