FischkoppStuttgart
Der VM hat 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu machen, d.h. sie müssen keine Sachen Zahlen die älter wie 2003 sind!
Seri
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Das habe ich auch inzwischen herausgefunden, dass Sachen die älter als ein Jahr sind nicht bezahlt werden müssen.
Aber meine Frage ist eigneltich, wenn die Vermieterin im ganzen Mietverhältnis noch nie eine Abrechnung gemacht hat und der Nachbar (einziger nachbar da EFH in 2 Wohnungen geteilt) in 10 Jahren noch nie eine bekommen hat, kann die Vermieterin jetzt plötzlich eine machen??? <!-- s --><!-- s -->