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Betriebskostenabrechnung nach Vermieterwechsel
Verkauft ein Vermieter das Mietobjekt weiter und ist zu diesem Zeitpunkt die Abrechnungsperiode für die Betriebskosten bereits abgelaufen, bleibt der bisherige Eigentümer zur Abrechnung verpflichtet. Er kann auch etwaige Nachzahlungsbeträge für sich beanspruchen. Umgekehrt haftet er dem Mieter für die Rückerstattung zu viel geleisteter Vorauszahlungen.
Urteil des BGH vom 03.12.2003
VIII ZR 168/03
NJW 2004, 851
BGHR 2004, 431