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Monalie hat diese Frage gestellt
Ich habe bin Ende August umgezogen. Habe in der vorherigen Wohnung fast 2 Jahre gewohnt. Bei Vertragsabschluss habe ich mit der Vermieterin abgesprochen, die Kaution so zu zahlen, wie es mir möglich ist. Bis zum Auszug hatte ich nichts gezahlt. Die Vermieterin (privat) ist auch dann erst darauf aufmerksam geworden. Die Wohnung wurde ohne Mängel abgenommen und übergeben. Die Vermieterin besteht nun trotzdem darauf, dass ich die Kaution im Nachhinein bezahle, weil die Betriebskostenabrechnung von 2016 und 2017 noch aussteht. Muss ich die Kaution wirklich noch zahlen?

2 Kommentare zu „Kaution nach Auszug zahlen”

forsetis Experte! 16.11.2017 18:33

Das Recht ist auf Seiten der Vermieterin, so blöd es auch klingen mag. Und wenn es ums Geld und Verträge geht sind mündliche Abmachungen für die Tonne, weil sie nicht beweisbar sind. Hier hilft es nur sich mit der Exvermieterin außergerichtlich zu einigen, denn vor Gericht hätte sie gute Karten.

Leo1 Experte! 22.11.2017 07:18

Wenn die Wohnung ohne Mängel zurückgegeben wurde kann die Vermieterin einen Teil der Kaution für evtl. NK-Nachzahlungen zurückbehalten. Zumindest diesen Teil hast Du der Vermieterin vorzustrecken, da ja keine Kaution bezahlt wurde.Ob in Deinen Fall die gesmte Kaution nachträglich eingefordert werden kann ist zumindest fraglich.

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