forsetis 16.11.2017 18:33
Das Recht ist auf Seiten der Vermieterin, so blöd es auch klingen mag. Und wenn es ums Geld und Verträge geht sind mündliche Abmachungen für die Tonne, weil sie nicht beweisbar sind. Hier hilft es nur sich mit der Exvermieterin außergerichtlich zu einigen, denn vor Gericht hätte sie gute Karten.
Leo1 22.11.2017 07:18
Wenn die Wohnung ohne Mängel zurückgegeben wurde kann die Vermieterin einen Teil der Kaution für evtl. NK-Nachzahlungen zurückbehalten. Zumindest diesen Teil hast Du der Vermieterin vorzustrecken, da ja keine Kaution bezahlt wurde.Ob in Deinen Fall die gesmte Kaution nachträglich eingefordert werden kann ist zumindest fraglich.