Susanne
Ja! Die Kaution ist getrennt vom Vermögen zu bewahren. Ob der VM Eigentümer ist oder nicht, ist dabei nicht relevant. Sie wurde an den Vermieter bezahlt, oder?
jacopo
Vielen Dank für die Antwort.
Ja. Die Kaution wurde dem Vermieter gezahlt.
Jetzt sagt er mir, dass er Schaden am Boden der Wohnung gefunden hat, was eine Reparatur erfordert. Ich bin schon vor 3 Monate ausgezogen. Ich habe keine Ahnung, was mittlerweile in der Wohnung passiert ist! Ausserdem will er mir eine Stromrechnung zukommen lassen und versucht, mich damit zu erschrecken. Ich habe selber keine Stromrechnung bezahlt. Als ich in der Wohnung war, sagte er mir immer, dass er mir die Stromkosten später übermitteln würde. Trotz meiner wiederholten Anfragen hat er es aber in 10 Monaten nie gemacht. Auch beim Auszug haben wir den Stromzähler nicht zusammen abgelesen.
Wie kann ich gegen ihn argumentieren? Er sagt: wenn alles ausgerechnet wird (Kaution - Schaden am Boden - Stromrechnung), muss ICH im Endeffekt zahlen. Ich finde das total unverschämt. Gibt es ihrer Meinung nach eine Chance, dass ich die gesamte Kaution zurückkriege? Ich habe auch mal gelesen, dass das deutsche Mietrecht eigentlich keine Frist für die Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter festlegt. Stimmt das?
Danke nochmal!
Julien Buccellato.
P.S: Entschuldigen Sie für die Frage aber sind Sie, Susanne, Rechtspezialistin?