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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe letztes Jahr einen Mietvertrag für eine möblierte Wohnung unterschrieben und eine Kaution in Höhe von einer Monatsmiete dem Vermieter dafür gezahlt. Am 31. März dieses Jahres bin ich aus der Wohnung ausgezogen. Mittelerweile (Anfang März) wurde ein Anwalt wegen eines Zwangsverfahrens gegen den Eigentümer dieser Wohnung durch den Amtsgericht Mannheim beauftragt. Eigentlich ist mein ehemaliger Vermieter nicht der Eigentümer, sondern seine Ex-Frau, die spurlos verschwunden ist und von der ich nie was gehört hatte. Beim Auszug hatte mir der Vermieter gesagt, dass er in Folge des Zwangsverfahrens gegen das Vermögen seiner Ex-Frau mit der Wohnung nichts mehr zu tun hatte und dass ich mich an den Anwalt wenden sollte, wenn ich mal meine Kaution zurückbekommen wollte. Ich habe den Anwalt gefragt und der sagt, dass er mir die Kaution auch nicht zurückzahlen kann, weil das Zwangsverfahren sich gegen die Ex Frau und nicht gegen meinen Vermieter richtet! Also, niemand will mir mein Geld zurückgeben! Soll ich meinen Vermieter verklagen?

Danke im Voraus für die Auskunft!

Julien Buccellato.
Stichwörter: zurückbezahlt + kaution

2 Kommentare zu „Kaution nicht zurückbezahlt”

Susanne Experte!

Ja! Die Kaution ist getrennt vom Vermögen zu bewahren. Ob der VM Eigentümer ist oder nicht, ist dabei nicht relevant. Sie wurde an den Vermieter bezahlt, oder?

jacopo

Vielen Dank für die Antwort.

Ja. Die Kaution wurde dem Vermieter gezahlt.

Jetzt sagt er mir, dass er Schaden am Boden der Wohnung gefunden hat, was eine Reparatur erfordert. Ich bin schon vor 3 Monate ausgezogen. Ich habe keine Ahnung, was mittlerweile in der Wohnung passiert ist! Ausserdem will er mir eine Stromrechnung zukommen lassen und versucht, mich damit zu erschrecken. Ich habe selber keine Stromrechnung bezahlt. Als ich in der Wohnung war, sagte er mir immer, dass er mir die Stromkosten später übermitteln würde. Trotz meiner wiederholten Anfragen hat er es aber in 10 Monaten nie gemacht. Auch beim Auszug haben wir den Stromzähler nicht zusammen abgelesen.

Wie kann ich gegen ihn argumentieren? Er sagt: wenn alles ausgerechnet wird (Kaution - Schaden am Boden - Stromrechnung), muss ICH im Endeffekt zahlen. Ich finde das total unverschämt. Gibt es ihrer Meinung nach eine Chance, dass ich die gesamte Kaution zurückkriege? Ich habe auch mal gelesen, dass das deutsche Mietrecht eigentlich keine Frist für die Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter festlegt. Stimmt das?

Danke nochmal!

Julien Buccellato.

P.S: Entschuldigen Sie für die Frage aber sind Sie, Susanne, Rechtspezialistin?

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