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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe am 22.11.2004 die Nebenkostenabrechnung für 2003 bekommen. Da sie mit über 1200 EUR unverhältnismäßig hoch war (2004 lediglich 250 EUR) habe ich binnen 14 Tagen Einspruch der Höhe nach eingelegt. Am 12.12.2005 habe ich nun die Aufforderung erhalten, die Nebenkostenabrechnung von 2003 zu zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt hatte und keinerlei korrigierte Abrechnung erfolgte.

Frage: Ist die 2003er Rechnung nun verjährt oder hat der Vermieter alle Zeit der Welt um eine korrigierte Rechnung vorzulegen bzw. muss er das gar nicht?

Bitte dringend um Antwort, stehe kurz vor Rechtsstreit!! Danke

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung - Einspruch und Verjährungsfrist”

toni.connective

eine reaktion habe ich erhalten. im april hat mir die hausverwaltung eine stellungnahme der ista vom januar zukommen lassen, worin die ista feststellt, dass ein zähler defekt war und überhaupt die rechnung auf schätzwerten beruhe ....

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