Berthelstal 30.06.2010 14:36
1. Es gibt ein doch Protokoll. Wenn also Forderungen seitens des Vermieters wegen offensichtlicher Mängel geltend gemacht werden sollen, kann er das nur auf Basis des Protokolls, welches er dann auf den Tisch legen müsste. Also es gibt doch eines. Wenn es keines gibt(wie Sie annehmen), dann entfallen auch seine Forderungen.
2.Die Nebenkostenabrechnung für 2008 können Sie vergessen.
3. Die Nebenkostenabrechnung für 2009 muß Ihnen bis zum 31.12.1010 zugehen.
4. Die Nebenkostenabrechnung 2010 muß Ihnen bis 31.12.2012 zugehen.
Zur Kaution lesen Sie:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm
Balkonexperte 30.06.2010 15:36
Nö, das darf er natürlich nicht! Schäden an der Mietsache hätte er Ihnen sofort bei der Übergabe sagen und ins Protokoll schreiben müssen. Da er Ihnen kein Übergabeprotokoll ausgehändigt hat, wird jedes Gericht davon ausgehen, dass die Wohnung mängelfrei war.
Sollten tatsächlich verdeckte Schäden an der Wohnung gefunden worden sein, dann muss der Vermieter Sie zur Beseitigung dieser Schäden auffordern. Das hat er aber nicht gemacht, also sein zweiter Fehler.
Fordern Sie unverzüglich Die volle Rückzahlung der Kaution, entweder durch die Beantragung eines Mahnbescheids (geht auch online: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2009762-1277904869410&Command=start), oder Sie geben die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts.
Alyona 30.06.2010 17:01
Danke für die Antworten.
Heißt das , daß der vermieter die Kaution auch nicht für die Nebenkostenrechnung einbehalten darf? Davon bin ich nämlich ausgegangen, doch da wir ja hochgestuft wurden, sollte da keine grosse Nachzahlung offen sein.
Berthelstal 30.06.2010 17:29
Er kann nur einen angemessenen Anteil der Kaution bis zur Begleichung der Nebenkosten abrechnung zurückbehalten. Jedoch nicht den vollen Betrag.