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Alyona hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen :-)

Ich habe in Problem mit unserem ehemaligen Vermieter und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
Ich bin am 31.01.10 ausgezogen. Wir haben eine Übergabe gemacht, es wurde auch ein Protokoll geschrieben. Es wurden fehlende Schlüssel festgehalten, sonstige Schäden allerdings nicht. Leider gibts das Protokoll nur einmal, und das hat der Vermieter!
Also behandeln wir den Fall, als gäbs kein Protokoll...
Es sind jetzt 6 Monate rum, und wir haben unsere Kaution in Höhe von 1000 € noch nicht zurückerhalten. Es sind auch noch Nebenkostenabrechnungen fällig, von 2008,2009 un die letzte für 2010. Wir hatten vorher immer eine Nachzahlung von ca 300 €, daher wurden die NK zum 01.01.2008 angepasst. Daher rechne ich nicht mit einer Nachzahlung, wenn überhaupt nur ganz wenig. Ich habe öfters mal angerufen, und nachgefragt, wann die Abrechnungen fertig sein werden, und wann wir mit der Kaution rechnen können.
Doch jedesmal werde ich angepampt, was alles kaputt sei in der Wohnung, und das wir eh nix mehr zurück bekommen.
Ich weiss nicht um welche Schäden es sich handeln soll, wir haben weder eine Auflistung, Rechnung o.ä. bekommen.
Es sind auch schon neue Mieter in der Wohnung, seit einem Monat, d.h. wenn dann hätte sie uns doch schon was zuschicken müssen, so nach dem Motto : Das war kaputt, bitte ersetzen.
Aber es kommt einfach gar nichts!
Darf der Vermieter einfach die Reparaturkosten von der Kaution bezahlen, ohne das wir uns die "Schäden" jemals ansehen oder gar beseitigen konnten?

4 Kommentare zu „Kaution und Nebenkosten”

Berthelstal Experte! 30.06.2010 14:36

1. Es gibt ein doch Protokoll. Wenn also Forderungen seitens des Vermieters wegen offensichtlicher Mängel geltend gemacht werden sollen, kann er das nur auf Basis des Protokolls, welches er dann auf den Tisch legen müsste. Also es gibt doch eines. Wenn es keines gibt(wie Sie annehmen), dann entfallen auch seine Forderungen.

2.Die Nebenkostenabrechnung für 2008 können Sie vergessen.

3. Die Nebenkostenabrechnung für 2009 muß Ihnen bis zum 31.12.1010 zugehen.

4. Die Nebenkostenabrechnung 2010 muß Ihnen bis 31.12.2012 zugehen.

Zur Kaution lesen Sie:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm

Balkonexperte Experte! 30.06.2010 15:36

Nö, das darf er natürlich nicht! Schäden an der Mietsache hätte er Ihnen sofort bei der Übergabe sagen und ins Protokoll schreiben müssen. Da er Ihnen kein Übergabeprotokoll ausgehändigt hat, wird jedes Gericht davon ausgehen, dass die Wohnung mängelfrei war.

Sollten tatsächlich verdeckte Schäden an der Wohnung gefunden worden sein, dann muss der Vermieter Sie zur Beseitigung dieser Schäden auffordern. Das hat er aber nicht gemacht, also sein zweiter Fehler.

Fordern Sie unverzüglich Die volle Rückzahlung der Kaution, entweder durch die Beantragung eines Mahnbescheids (geht auch online: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2009762-1277904869410&Command=start), oder Sie geben die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts.

Alyona 30.06.2010 17:01

Danke für die Antworten.
Heißt das , daß der vermieter die Kaution auch nicht für die Nebenkostenrechnung einbehalten darf? Davon bin ich nämlich ausgegangen, doch da wir ja hochgestuft wurden, sollte da keine grosse Nachzahlung offen sein.

Berthelstal Experte! 30.06.2010 17:29

Er kann nur einen angemessenen Anteil der Kaution bis zur Begleichung der Nebenkosten abrechnung zurückbehalten. Jedoch nicht den vollen Betrag.

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