Susanne
Erst einmal passiert gar nichts, der Käufer muss nämlich den mit Euch exisiterenden Mietvertrag so wie er ist übernehmen.
Der derzeitige Eigentümer hat keine gesetzl. Grundlage, Euch zu kündigen. (Es sei denn, Ihr bezahlt keine Miete oder verstosst grob gegen Vereinbarungen im Mietvertrag) Falls der Eigentümer einen höheren Gewinn erzielen will, muss er die Wohnung ohne Mieter verkaufen und kann für Verhandlungen auf Euch zukommen.
Der neue Eigentümer könnte, wenn er im Grundbuch eingetragen ist, eine Kündigung wg. Eigenbedarfs schreiben, Kündigungsfrist nach mietvertragl. Vereinbarung, mind. 3 Monate. Gegen diese Kündigung kann von Euch Einspruch erhoben werden, ggf. wird der Eigentümer dann klagen und das Gericht muss beide Seiten gegeneinander abwägen.