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danny1408 aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind aus unserer Wohnung im August fristlos ausgezogen,wegen vieler Untragbarer Mängel.Zum Schluss wollten die Stadtwerke auch noch das Wasser abstellen,weil der Vermieter unsere Nebenkosten nicht weitergeleitet hat.Und da haben wir entschieden,auch aus Verantwortung für unsere Kids,das wir dann sofort ausziehen.
Ich habe schriftlich fristlos gekündigt.
ich wollte mir dem Vermieter einen Übergabetermin vereinbaren,leider ohne Erfolg.Ich war gezwungen die Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein an ihn zu schicken.Ich habe den Vermieter mehrmals angeschrieben,wegen unserer Kaution.Wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen.Immer alles pünktlich bezahlt.Und bekommen einfach unsere Kaution nicht wieder.Auch auf meine Frage hin,das man mir mal das Kautionssparbuch zeigt oder eine Kopie sendet,schlug fehl.
Was kann ich tun,bekomm ich meine Kaution wieder,oder hat der VM das Recht sie zu behalten?
Liebe Grüße Daniela

7 Kommentare zu „Kaution zurück”

Bladder Experte! 18.10.2010 18:39

Es bleibt Ihnen nur der Klageweg!

Berthelstal Experte! 18.10.2010 20:12

Der Vermieter kann sich bis 6 Monate Zeit lassen, um Ihnen die Kaution zurückzuzahlen. Einen angemesseneen Teil darf er bis zur Nebenkostenabrechnung 2010, welche Ihnen bis spätestens 31.12.2011 zugehen muß.
Im Moment den Klageweg beschreiten ist nicht anzuraten, da die Frist bis zur Rückzahlung noch einige Monate beträgt.

Berthelstal Experte! 18.10.2010 20:14

Ist immer etwas mißlich, da man hier der Antwort keine Korrektur gestattet.
........zugehen muß behalten.

Bladder Experte! 19.10.2010 06:12

@Berthelstal, Hallo,

es geht hier doch nicht nur um die Kaution.
Es geht um die ordentliche Beendigung eines Mietverhältnisses. Und hier ist, je nach dem wie die Schreiben verfasst sind, der Vermieter bereits im Verzug für die Wohnungsrücknahme.
Eine fristlose Kündigung wurde auch noch ausgesprochen.
Ob überhaupt irgendwelche Beträge zurückgehalten werden dürfen/können, oder ob nicht sofort Schadensersatz seitens des Mieters zu fordern ist, steht also noch nicht fest.
Ich glaube nicht, dass man durch Abwarten irgendetwas erreichen könnte.

M.E.n. geht hier ohne Anwalt und Gericht nix!

Berthelstal Experte! 19.10.2010 09:24

@Bladder
Ihren ersten Satz muß ich aber vehement widersprechen.

Die Schlußfrage lautete: "
Was kann ich tun,bekomm ich meine Kaution wieder,oder hat der VM das Recht sie zu behalten?"

Meine diesbezügliche Antwort kommentieren Sie mit: "es geht hier doch nicht nur um die Kaution."

Nicht nur ist richtig, aber ich habe eben nur auf das Problem mit der Kaution, so wie die Schlußfrage lautete, Bezug genommen.

Bladder Experte! 19.10.2010 15:07

Ich gehe davon aus, dass das Mietverhältnis noch nicht nach geltendem Recht beendet ist.
Daher stellt sich die Frage nach der Kautionsauszahlung nicht, denn dieses Frage wird erst mit Beendigung des Mietverhältnisses relevant.

danny1408 aktiver Benutzer 19.10.2010 20:52

Der Vermieter war mit der fristlosen Kündigung nicht einverstanden,klar!Ist auch eine lange Geschichte.Ich war heute bei einem Anwalt für Mietrecht und er hat mir geraten zu klagen.Es gibt noch mehrere Sachen die nicht so ganz in Ordnung waren.Ich denke aber das ich wohl auf meine Kaution warten muss!
Danke für euere Antworten!
Schönen Abend noch

Daniela

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