Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgende Situation: Auzug und Hausübergabe Ende Oktober. Im Übergabeprotokoll steht "verwilderter Garten". Vorher gab es 8 Jahre nie konkrete Forderungen, was den Garten angeht. Der Garten war liebevoll angelegt, gepflegt, aber offensichtlich nicht im Sinne des Vermieters, der übrigens direkt nebenan wohnte. Am Ende stellt sich raus, er findet ihn verwildert. Auf das Angebot wir bringen das noch in Ordnung, d.h. bringen den Garten in den erwünschten Zustand, lässt er sich nicht ein, sondern kündigt an, ein Gartenbauunternehmen kommen zu lassen und wir zahlen die Kosten. Einige Tage später Anrug auf AB: wir könnten kommen und die Gartenabfälle entsorgen. Der Vermieter hat, nachdem er einen Kostenvoranschlag eines Gartenunternehmens eingehlt hatte, selbst Hand angelegt und dann noch 30 Stunden/ 15 Euro (450 Euro) von der Kaution abgezogen.


Ist das rechtens?

Danke V. S.
Stichwörter: kautionabzug + garten

2 Kommentare zu „Kautionabzug für Garten?”

fin Experte!

Der Vermieter kann Ihnen nicht durch Eigenarbeit oder durch ein Unternehmen die Kosten auferlegen, so lange er mit einer Fristsetzung Sie nicht aufgefordert hatte, dies selbst zu erledigen. Nur wenn Sie danach Ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, dann kann er Kosten dafür ansetzen. Schauen Sie aber bitte in den Mietvertrag was hier hinsichtlich der Gartempflege vereinbart wurde. Nur daran müssen Sie sich halten.
Natürlich haben verschiedene Menschen oft verschiedenen Ansichten, ob ein Garten verwildert ist oder nicht. Und doch gibt es hier allgemeine Sichtweisen, wie z.b. vermehrte Unkrautbildung, Pflanzen, Hölzer nicht geschnitten, wuchernde Pflanzen etc.
Wenn Sie den Garten als liebevoll gepflegt bezeichnet haben, dann sollten Sie dies auch beweisen können, z.b. mit Fotos oder Zeugen.

melibokus

Vielen Dank für die Antwort. Wie lange sollte ich warten bis wir die Rest-Kaution einklagen? Hausübergabe war Ende Oktober.
Danke im voraus!


Der Vermieter kann Ihnen nicht durch Eigenarbeit oder durch ein Unternehmen die Kosten auferlegen, so lange er mit einer Fristsetzung Sie nicht aufgefordert hatte, dies selbst zu erledigen. Nur wenn Sie danach Ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, dann kann er Kosten dafür ansetzen. Schauen Sie aber bitte in den Mietvertrag was hier hinsichtlich der Gartempflege vereinbart wurde. Nur daran müssen Sie sich halten.
Natürlich haben verschiedene Menschen oft verschiedenen Ansichten, ob ein Garten verwildert ist oder nicht. Und doch gibt es hier allgemeine Sichtweisen, wie z.b. vermehrte Unkrautbildung, Pflanzen, Hölzer nicht geschnitten, wuchernde Pflanzen etc.
Wenn Sie den Garten als liebevoll gepflegt bezeichnet haben, dann sollten Sie dies auch beweisen können, z.b. mit Fotos oder Zeugen.[/quote:45791]

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.