fin
Der Vermieter kann Ihnen nicht durch Eigenarbeit oder durch ein Unternehmen die Kosten auferlegen, so lange er mit einer Fristsetzung Sie nicht aufgefordert hatte, dies selbst zu erledigen. Nur wenn Sie danach Ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, dann kann er Kosten dafür ansetzen. Schauen Sie aber bitte in den Mietvertrag was hier hinsichtlich der Gartempflege vereinbart wurde. Nur daran müssen Sie sich halten.
Natürlich haben verschiedene Menschen oft verschiedenen Ansichten, ob ein Garten verwildert ist oder nicht. Und doch gibt es hier allgemeine Sichtweisen, wie z.b. vermehrte Unkrautbildung, Pflanzen, Hölzer nicht geschnitten, wuchernde Pflanzen etc.
Wenn Sie den Garten als liebevoll gepflegt bezeichnet haben, dann sollten Sie dies auch beweisen können, z.b. mit Fotos oder Zeugen.
melibokus
Vielen Dank für die Antwort. Wie lange sollte ich warten bis wir die Rest-Kaution einklagen? Hausübergabe war Ende Oktober.
Danke im voraus!
Der Vermieter kann Ihnen nicht durch Eigenarbeit oder durch ein Unternehmen die Kosten auferlegen, so lange er mit einer Fristsetzung Sie nicht aufgefordert hatte, dies selbst zu erledigen. Nur wenn Sie danach Ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, dann kann er Kosten dafür ansetzen. Schauen Sie aber bitte in den Mietvertrag was hier hinsichtlich der Gartempflege vereinbart wurde. Nur daran müssen Sie sich halten.
Natürlich haben verschiedene Menschen oft verschiedenen Ansichten, ob ein Garten verwildert ist oder nicht. Und doch gibt es hier allgemeine Sichtweisen, wie z.b. vermehrte Unkrautbildung, Pflanzen, Hölzer nicht geschnitten, wuchernde Pflanzen etc.
Wenn Sie den Garten als liebevoll gepflegt bezeichnet haben, dann sollten Sie dies auch beweisen können, z.b. mit Fotos oder Zeugen.[/quote:45791]