Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi
wie wäre die rechtliche lage bei folgender situation:
5-familienhaus mit wunderschönem, halb überdachten
innenhof, (indem wir und noch ein mieter unsere autos parken)
wohnen schon über 14 jahre dort und hatten nie stress.....
...nun möchte ich im sommer meinen geburtstag nachfeiern.
bei der letzen geb.-feier von meinem sohn
(war angekündigt bei mietern und vermieter, der aber nicht im haus lebt)
hat einer der mieter stress gemacht.
(diese mieter wohnen erst 5 jahre in dem haus - führen sich aber auf als hätten sie einsitzrecht
feier war um 0.30 h beendet !
fragen:
-muss ich meine party beim vermieter anmelden (der ja nicht im haus lebt)
-muss ich es überhaupt bei meinem liebenswürdigen nachbarn anmelden?
-muss ich mir auf der stadt eine genehmigung einholen oder sonstiges?
-und was muss ich sonst noch beachten
sorry
iss ganz schön viel ....aber schon jetzt vielen dank für eure antwort
lg
Stichwörter: party

1 Kommentar zu „Party !”

Susanne Experte!

Wer wo wie lange wohnt ist absolut irrelevant. Weder hast Du als Mieter irgendein Recht andere zu belästigen, noch musst Du Dir von anderen Mietern Vorschriften machen lassen, lediglich vom Vermieter.
Wenn Du ein schriftliches Nutzungsrecht für den Innenhof hast, musst Du nichts anmelden. Falls Du die Nutzung beim Vermieter beantragen musst, dann sollte das gemacht werden.
Die anderen Mieter, die eventuell belästigt werden könnten (Grillrauch, Lärm, etc.) sollte man eigentlich aus Anstand informieren. Gleichzeitig einladen nimmt der Situation sicher auch viel Spannung.
Rein rechtlich haben die Anwohner ein Anrecht auf Ruhe nach 22:00.
Trotzdem viel Spass.

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