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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag den ich schon im Dez.2003 unterschrieben habe. Im Dez.2003 betrug die Miete 650,- Euro ohne Nebenkosten.Dann wurde die Miete am 1Juni 2004 auf 710,-Euro erhöht. Dann wurde die Miete wieder am 1.Dez.2004 auf 770,-Euro erhöht und am 1.Sept.2005 schon wieder auf 820,-Euro erhöht. Wir haben erfahren das man die Miete immer erst nach 12Monaten erhöhen darf und auch nur um einen gewissen Prozentsatz. Wir haben den Vermieter angesprochen und er meinte es würde sich hierbei um eine Mietstaffelung handeln und daher dürfe er das und außerdem hätten wir ja unterschrieben. Meine Frage ist nun,...muß er nich auch bei einer Mietstaffelung die 12 Monate einhalten? Und wie oft darf er denn erhöhen? Jedes Jahr? Und um wieviel Prozent darf er das? Gegen die letzte Mieterhöhung haben wir erst mal Einspruch eingelegt...da wir das beim unterschreiben des Vertrages ja nicht besser wußten.

0 Kommentare zu „Mietvertrag/Mieterhöhung und Baulärm”

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