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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich beabsichtige meine gemietete Wohnung zu kündigen. Nun steht im Mietvertrag (auf einem frei formulierten Ergänzungsblatt zu einem Formularmietvertrag), daß ich bei Auszug nach drei Jahren 60% der Renovierungskosten durch eine vom Vermieter bestimmbare Firma zu tragen habe.

Laut Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen zu bestimmten Fristen durch eine Fachfirma zu erbringen (Nachweis durch Vorlage der Rechnung) und zusätzlich gibt es eben diese Auszugsklausel.

Inwieweit ist dies zulässig? Vorallem unter dem Aspekt, daß die Wohung unrenoviert übernommen wurde (allerdings ist dies nicht dokumentiert).

0 Kommentare zu „Renovierung bei Kündigung - Kostenübernahme”

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