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Mieter muss nicht immer Nebenkosten nachzahlen
Nebenkosten und ihre Abrechnung sind ein ständiger Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern. Jetzt hat sich das Landgericht Karlsruhe mit einer Klage zum Thema befasst und ist zu einem überraschenden Urteil gekommen.
Der Mieter war zunächst begeistert von seinem neuen Zuhause. Besonders die niedrigen Nebenkosten hatten es ihm angetan. Nur 50 Mark im Monat musste er laut Mietvertrag überweisen. Ein Jahr später präsentierte ihm der Vermieter die Abrechnung: Danach waren noch rund 3600 Mark Nachzahlung fällig.
Beide Vertragspartner trafen sich daraufhin vor dem Landgericht Karlsruhe wieder. Die Richter gaben dem klagenden Mieter im Wesentlichen Recht (Aktenzeichen: 5 S 339/97). Zwar müssen Mieter den fehlenden Betrag zwischen Vorauszahlungen und tatsächlich angefallenen Kosten normalerweise begleichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter mit einer unverhältnismäßig niedrig angesetzten Vorauszahlung über die Höhe der Nebenkosten hinwegtäuscht und so den Vertragsabschluss versüßt - insbesondere, wenn er genau weiß, wie hoch die jährlichen Nebenkosten ausfallen, seinen Mieter aber nicht darüber informiert. Serviert er ihm die saftige Rechnung erst im Nachhinein, muss er unter Umständen Schadenersatz zahlen.