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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich bin neu hier im Forum und hoffe es kann mir jemand mit folgender Frage weiterhelfen:

In unserer Betriebskostenabrechnung steht, dass Hausmeisterkosten, Hausstrum und Sach- und Haftpflicht gemäß der II. Berechnungsverordnung auf die Hausbewohner umgelegt wird. Allerdings erfolgt diese Umrechnung in Einheiten. Ist dies zulässig oder muss der Vermieter eher nach Quadratmeterzahl bzw. pro Kopf umrechnen. Mir wurde dazu die Auskunft erteilt, dass es dem Vermieter überlassen ist, sich auszusuchen, ob er pauschal nach Wohneinheiten oder nach Wohnfläche bzw. pro Kopf umrechnet...Entspricht dies den rechtlichen Tatsachen? Wenn sich jemand mit der II Berechnungsverordnung auskennt, wäre ich sehr dankbar, wenn er mir diese Infos zukommen lassen könnte. Woher kann man sich diese II. Berechnungsverordnung besorgen, um vielleicht auch mal selbst nachlesen zu können?

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die hoffentlich zahlreichen Infos.

4 Kommentare zu „II. Berrechnungsverordnung bei Betriebskostenabrechnung”

Gast Experte!

Danke Babylove...aber auf die Idee bin ich auch schon gekommen und habe auch die Berrechnungsverordnung gefunden. Allerdings geht aus dieser nicht genau hervor, wie die Betriebskosten (vor allem die Hausmeisterkosten) umgerechnet werden dürfen. Pauschal nach Einheiten oder muss man das nach Wohnfläche machen.....??????

Diese Frage bleibt offen für mich!

Trotzdem vielen Dank.
Anne

Gast Experte!

Zum Verteilerschlüssel gibt es keine zwingende gesetzliche Vorgabe. Das BGB legt die Wahl eines zweckmäßigen Verteilerschlüssels in die Hand des Vermieters.

Nur wenn der Vermieter (per Angabe im Mietvertrag) nichts vorgibt soll grundsätzlich nach Quadratmetern verteilt werden.

Anstelle der Angabe im Mietvertrag kann auch eine regelmäßige Praxis (Gewohnheit) treten.

Die Abrechnung nach Mieteinheiten halte ich jedenfalls hinsichtlich der Hausmeisterkosten und für den Allgemeinstrom für gerecht, bei den Versicherungen präferiere ich die Verteilung nach Wohnfläche.

Gast Experte!

Vielen Dank!

Dann ist das wohl OK was unser Vermieter da macht...Schon seltsam, wieviel Spielraum dem Vermieter dabei eingeräumt wird. Und das bei sonst so exakter Bürokratie hierzulande <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Vielen Dank nochmal!

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