Gast
schon mal mit Google versucht?
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22II.+Berechnungsverordnung%22&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de[/url:cbf80]
das liefert z. B.
[url:cbf80]http://www.wowi.de/info/gesetze/IIbv/2.berechnungsverordnung.htm[/url:cbf80]
Gast
Danke Babylove...aber auf die Idee bin ich auch schon gekommen und habe auch die Berrechnungsverordnung gefunden. Allerdings geht aus dieser nicht genau hervor, wie die Betriebskosten (vor allem die Hausmeisterkosten) umgerechnet werden dürfen. Pauschal nach Einheiten oder muss man das nach Wohnfläche machen.....??????
Diese Frage bleibt offen für mich!
Trotzdem vielen Dank.
Anne
Gast
Zum Verteilerschlüssel gibt es keine zwingende gesetzliche Vorgabe. Das BGB legt die Wahl eines zweckmäßigen Verteilerschlüssels in die Hand des Vermieters.
Nur wenn der Vermieter (per Angabe im Mietvertrag) nichts vorgibt soll grundsätzlich nach Quadratmetern verteilt werden.
Anstelle der Angabe im Mietvertrag kann auch eine regelmäßige Praxis (Gewohnheit) treten.
Die Abrechnung nach Mieteinheiten halte ich jedenfalls hinsichtlich der Hausmeisterkosten und für den Allgemeinstrom für gerecht, bei den Versicherungen präferiere ich die Verteilung nach Wohnfläche.
Gast
Vielen Dank!
Dann ist das wohl OK was unser Vermieter da macht...Schon seltsam, wieviel Spielraum dem Vermieter dabei eingeräumt wird. Und das bei sonst so exakter Bürokratie hierzulande <!-- s --><!-- s -->
Vielen Dank nochmal!