Gast
Sanitärinstallationen (Badewanne unbenutzbar)
AG Goslar, Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53.
Minderung 20 %
und vielleicht noch:
Sanierungsarbeiten
50 %
(AG Weißwasser WuM 1994, 601)
Anmerkung:
Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen Baulärms, der vom Nachbargrundstück ausgeht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung dulden muß.
(BayObLG, WuM 1987, 112)
wenn die arbeiten umfangreicher sind !
gruß