jogorama
Ich bin der Meinung das die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt werden muss da die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum zugeschickt werden muss.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung für 2006 auch mit den Daten für 2006 abrechnen und diese Nebenkostenabrechnung auch spätestens bis zum 31.12.2007 zuschicken da er sonst keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung hat.
Der Mieter hat jedoch mehr als 12 Monate Zeit falls er eine Nachzahlung vom Vermieter erwarten kann.
Susanne
Der Mieter hat jedoch mehr als 12 Monate Zeit falls er eine Nachzahlung vom Vermieter erwarten kann.[/quote:0e31e]
Der Mieter hat 12 Monate Zeit...bis dahin stimmts ja noch....Einspruch in die NK-Abrechnung einzulegen.
Ergibt sich aus einer Abrechnung eine Gutschrift für den Mieter, so kann diese innerhalb der normalen Verjährungsfrist vom VM gefordert werden, bzw. wird die Verjährung gehemmt, sogar noch länger.
jogorama
Wie siehst Du das denn mit der Nebenkostenabrechnung von bonnie2105?
Susanne
Eine Abrechnung macht man, wie der Name schon sagt, aufgrund vorliegender Abrechnungen der Versorger-> ohne Rechnungen keine Abrechnung...
So dumm kann kein VM sein bzw. eine Gesellschaft oder Behörde.
bonnie2105
Danke, Susanne!!!
Selbst mir als Laie kam ja da was spanisch vor.
Ich habe mal die langjährigen Mieter bei uns im Haus gefragt, und die haben wohl alle zum ersten Mal diese Nebenkostenabrechnung bekommen.
Sieht mir so aus, als hätte der Vermieter in den früheren Jahren ein Guthaben aus den Vorauszahlungen erwirtschaftet und dies für sich behalten.
Ich werde ihm jetzt schreiben, dass er uns gerne für 2006 eine Nebenkostenabrechnung schicken kann, wenn alle Rechnungen vorliegen und wir das aktuelle Schreiben als gegenstandlos betrachten.
Ist das ok so?
Susanne
Ja, würde ich auch so machen.
Berni911
Hallo,
bei Behörden wäre ich da etwas vorsichtig, es gibt da Sonderregelungen!
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Mag sein, aber wie oben beschrieben ist keine Sonderregelung sondern einfach falsch...
jogorama
Außerdem gelten Gesetze auch für Behörden. Die legen sich die vielleicht schonmal gerne so wie es denen passt <!-- s --><!-- s --> aber ich denke das Mietrecht ist in diesem Fall ziemlich eindeutig!
Berni911
Hallo,
will mich da nicht zu sehr streiten, es gibt aber ein Landesrecht, wo das ganze anders geregelt ist, für bestimmte Personengruppen und Wohnungen. Wenn es für diesen Fall nicht zutrifft, ist das ja ok. Ist eh ein Spezialfall.
Grüsse
Rano
Bei der herrschenden Vermutung, dass bisher keine Abrechnung kam, weil der VM sich das Geld in die Tasche gesteckt hat, kann man auch nun noch eine 05er Abrechnung nachfordern.
Ich halte es allerdings für eher unwahrscheinlich, dass sich eine Behörde etwas einsackt.
Gruß
Ralph