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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kein Kindergeld während Grundwehrdienst

Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.

Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt.

Urteil des BFH vom 04.07.2001
VI B 176/00
MDR Heft 19/2001, Seite R 11
Betriebs-Berater 2001, 2036
NWB 2001, 3219
Stichwörter: während + grundwehrdienst + kein + kindergeld

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