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Kein Kindergeld während Grundwehrdienst
Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.
Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt.
Urteil des BFH vom 04.07.2001
VI B 176/00
MDR Heft 19/2001, Seite R 11
Betriebs-Berater 2001, 2036
NWB 2001, 3219