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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe meine jetzige wohnung zum 01.07.2006 gekündigt.

Nun kam heute ein mann bei mir vorbei und wollte wissen ob das meine telefonnummer sei und das eine bekannte von ihm eine besichtigung machen will weil die wohnung ab 01.07. frei wird.

es war aber meine alte telefonnummer

Wie ist das darf meine hausverwaltung

1. meine telefonnummer einfach rausgeben, ist ja nun egal obs die richtige ist.

2. muss ich das zulassen das hier wildfremde leute meine wohnung besichtigen kommen??

ich zahle ja noch voll miete, kann ich da eine mietsminderung machen??

weil es ist ja meine freizeit die ich dann opfere für die besichtigung.


Muss ich das überhaupt machen??? muss die verwaltung nicht warten bis ich hier ausgezogen bin??

immerhin ist das sehr privat in anderen wohnugn zu gehen und sich alles anzugucken, da ich hier auch noch wohne.


brauche dringend rat,

danke schön
Stichwörter: wohnungsbesichtigung + wohne

4 Kommentare zu „wohnungsbesichtigung und ich wohne dort noch??”

Susanne Experte!

Sicher hat der VM das REcht, die Wohnung Interessenten zu zeigen, dabei kommt es darauf an, ob es eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag gibt.
Sicherlich darf Deine Telefonnummer nicht weitergegeben werden, mache die Verwaltung auf den Datenschutz aufmerksam.
Es gilt, dass Besichtigungen mind. 24 h vorher angemeldet werden müssen, bei berufstätigen Mietern auch länger.
Schlage der Verwaltung feste Zeiten zur Besichtigung vor, z.B. 2x die Woche von 18-19 wäre ausreichend.

Ricky

dann schnapp ich mir mal meinen mietsvertrag.

es ist ja meine freizeit die dafür drauf geht, werde ich dafür entschädigt?

Elliott

Natürlich wirst du nicht dafür entschädigt.

Deinem Vermieter steht das Recht zu, Mietinteressenten seine Wohnung zu zeigen. Das Ganze muß wie schon gesagt angekündigt oder abgesprochen werden, du darfst reelle Zeiten und angemessene Zeiten hierfür festlegen.

Fressbaeckchen Experte!

Das Recht zur Besichtigung mit Mietinteressenten bei gekündigtem Mietverhältnis gilt übrigens auch dann, wenn darüber im Mietvertrag gar nichts zu lesen ist. Die Rechtsprechung ist da doch sehr einheitlich. Gewisse Rahmenbedingungen müssen natürlich eingehalten werden, so z. B. rechtzeitige Anmeldung vorher. Der Vermieter muss dabei auch auf die Arbeitszeiten des Mieters Rücksicht nehmen - einfach davon auszugehen, daß es unter der Woche um 18 Uhr immer passen muss, zieht nicht. Ein Anrecht auf Entschädigung hast du schon deshalb nicht, weil die Duldung der Besichtigung zu deinen Pflichten gehört.

Eine Betretungsrecht des Vermieters zu diesem Zweck in deiner Abwesenheit besteht natürlich in keinem Falle.

Ralf

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