Susanne
Sicher hat der VM das REcht, die Wohnung Interessenten zu zeigen, dabei kommt es darauf an, ob es eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag gibt.
Sicherlich darf Deine Telefonnummer nicht weitergegeben werden, mache die Verwaltung auf den Datenschutz aufmerksam.
Es gilt, dass Besichtigungen mind. 24 h vorher angemeldet werden müssen, bei berufstätigen Mietern auch länger.
Schlage der Verwaltung feste Zeiten zur Besichtigung vor, z.B. 2x die Woche von 18-19 wäre ausreichend.
Ricky
dann schnapp ich mir mal meinen mietsvertrag.
es ist ja meine freizeit die dafür drauf geht, werde ich dafür entschädigt?
Elliott
Natürlich wirst du nicht dafür entschädigt.
Deinem Vermieter steht das Recht zu, Mietinteressenten seine Wohnung zu zeigen. Das Ganze muß wie schon gesagt angekündigt oder abgesprochen werden, du darfst reelle Zeiten und angemessene Zeiten hierfür festlegen.
Fressbaeckchen
Das Recht zur Besichtigung mit Mietinteressenten bei gekündigtem Mietverhältnis gilt übrigens auch dann, wenn darüber im Mietvertrag gar nichts zu lesen ist. Die Rechtsprechung ist da doch sehr einheitlich. Gewisse Rahmenbedingungen müssen natürlich eingehalten werden, so z. B. rechtzeitige Anmeldung vorher. Der Vermieter muss dabei auch auf die Arbeitszeiten des Mieters Rücksicht nehmen - einfach davon auszugehen, daß es unter der Woche um 18 Uhr immer passen muss, zieht nicht. Ein Anrecht auf Entschädigung hast du schon deshalb nicht, weil die Duldung der Besichtigung zu deinen Pflichten gehört.
Eine Betretungsrecht des Vermieters zu diesem Zweck in deiner Abwesenheit besteht natürlich in keinem Falle.
Ralf