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JohnDo hat diese Frage gestellt
Hi! Meine Situation: Ich habe Ende Januar fristgerecht auf Ende April meine WG Zimmer gekündigt und eine Nachmieterin gefunden; mein Problem: Ich wohne über einer Privatakademie, die möchten die Räumlichkeiten im Sommer zu neuen Unterrichtsräumen umbauen und daher kann ich mich nicht durch einen Nachmieter früher aus dem Vertrag lösen bzw. ein oder zwei Monate Miete sparen, da ich Ende März gerne umziehen würde. Meine Frage ist jetzt, ob das so gesetzlich korrekt ist, denn im Mietvertrag steht nichts von "keine Nachmieter" oder einer Reservierung für die Akademie... was kann ich machen? Bin wirklich ratlos.

3 Kommentare zu „Kein Nachmieter da Wohnung reserviert??”

Balkonexperte Experte! 22.02.2011 15:05

Das muss auch nicht im Mietvertrag vereinbart werden. Nur wenn die Stellung eines Nachmieters ausdrücklich möglich ist, gehört das in den Vertrag.

Ansonsten ist Ihre Kündigung korrekt. Eine Doppelzahlung der Miete muss der ausziehende Mieter und nicht der Mieter tragen.

JohnDo 22.02.2011 15:12

Okay, danke schonmal. Der Punkt ist halt, dass die Vermieterin mir am Telefon gesagt hat, dass ich nicht durch einen Nachmieter früher rauskann, weil halt im Sommer umgebaut wird.... normalerweise ist das hier (in dem Haus wohnen nur Studenten) gang und gebe mir Nachmieter etc. Mir gehts halt vor allem um ihre Begründung, dass das nicht geht weil umgebaut wird... Ich wüsste gerne, ob das ein ausreichender Grund ist oder ob ich da mit einem Anwalt irgendwas regeln kann...

mono Experte! 22.02.2011 16:52

Aus welchem Grund der Vermieter einer vorzeitigen Auflösung des MV nicht zustimmt, ist vollkommen unerheblich. Sie haben sich an die vereinbarte, d.h. vermutlich gesetzliche, Kündigungsfrist zu halten. Ihr VM ist von Gesetz her auch nicht verpflichtet, mit einem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter ein Vetragsverhältnis zu begründen und Sie dafür früher aus Ihren Pflichten zu entlassen. Sparen Sie das Geld für den Anwalt und begleichen Sie stattdessen die Mietzahlungen.

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