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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wie sieht die Rechtslage aus wenn man auszieht und es nie ein Übergabeprotokoll bei Einzug stattgefunden hat?

Ich bin am 01.04.97 hier eingezogen. Wegen unüberbrückbarer Differenzen möchte ich hier so bald wie möglich ausziehen.

Nur da fangen meine Probleme an. Die Türrahmen in Küche und Bad sind kaputt. Unten ist das Holz aufgesprungen. Wie lange der Zustand schon so ist, weiß ich wirklich nicht.

Und da ich extreme Probleme mit dem Hauswart hab (Privatmann, da Vermieter krank) wird er mir hier einiges reinwürgen wollen.

Vor allem werde ich morgen gegen ihn eine Anzeige erstatten, wegen Beleidigung (siehe mein anderes Thread). Und da wird er mir nicht mehr wohlgesonnen sein.

Wie sieht es denn aus wenn ich ausziehe? Habe meine Schwester gefragt wie das denn aussieht bei der Haftpflicht. Die werden nur den aktuellen Wert bezahlen. Und als im Oktober meine Nachbarin ausgezogen ist, habe ich mitbekommen das er 250 € für einen Rahmen haben will (incl. Arbeitsstunden). Aber da die Wohnung nicht renoviert war als ich einzog und ich schon knapp 8 Jahre hier drin wohne, dürften die Rahmen also keinen Wert mehr haben oder kaum... wie sieht es denn da aus? Da die Rahmen ja leider kaputt sind müssen die ja irgendwie ersetzt werden. Nur mit welchem Wert darf er mir da kommen?

Ich nehme an das das Holz deswegen gesprungen ist, da ich ja auch putzen muss. Da ist der Aufnehmer halt feucht und komme auch an die Türrahmen. Da zieht das Holz auch Feuchtigkeit. Kann das Holz deswegen gesprungen sein?

Weiß einfach nicht mehr weiter.

Gruß

Susi
Stichwörter: kein + Übergabeprotokoll + einzug

1 Kommentar zu „Kein Übergabeprotokoll bei Einzug”

Susanne Experte!

Schäden, die Dir zur Last gelegt werden, kannst Du getrost der Haftpflicht überlassen, die regeln das auf jeden Fall und schmettern auch zu hoch gegriffene Forderungen ab. Forderungen von Dritten daher an die Haftpflicht abgeben, dann hast Du damit nichts mehr zu tun.

Wichtig wäre ein Blick in Deinen Mietvertrag, was wegen der Schönheitsreparaturen bei Auszug vereinbart ist. Viele der alten Mietverträge haben Vereinbarungen, die inzwischen vom BGH gekippt wurden. Allerdings habe ich Dir in meinem anderen Posting schon geraten, einen Anwalt aufzusuchen, der kann sich das gleich auch mit anschauen. Wenn Du Glück hast, kannst Du Deine Wohnung lediglich besenrein verlassen, das spart eine Menge Geld und ein Fachanwalt wird Deine Interessen gegenüber dem VM sehr gut vertreten.

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