Susanne
Schäden, die Dir zur Last gelegt werden, kannst Du getrost der Haftpflicht überlassen, die regeln das auf jeden Fall und schmettern auch zu hoch gegriffene Forderungen ab. Forderungen von Dritten daher an die Haftpflicht abgeben, dann hast Du damit nichts mehr zu tun.
Wichtig wäre ein Blick in Deinen Mietvertrag, was wegen der Schönheitsreparaturen bei Auszug vereinbart ist. Viele der alten Mietverträge haben Vereinbarungen, die inzwischen vom BGH gekippt wurden. Allerdings habe ich Dir in meinem anderen Posting schon geraten, einen Anwalt aufzusuchen, der kann sich das gleich auch mit anschauen. Wenn Du Glück hast, kannst Du Deine Wohnung lediglich besenrein verlassen, das spart eine Menge Geld und ein Fachanwalt wird Deine Interessen gegenüber dem VM sehr gut vertreten.