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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe ein großes Problem in meiner Kellerwohnung : letztes Jahr nach einem starken Regenfall kam Wasser aus dem Schacht in mein Bad.Zum Glück war ich zuhause und konnte schnell das Wasser aufwischen. Mein Vermieter wohnt über mir und obwohl ich ihn mehrmals bat etwas zu unternehmen tat er nichts. Da ich Angst hatte das meine Wohnung wieder unter Wasser steht sprach ich mit meinem Vermieter und er erlaubte mir den Schacht zu schließen wobei mir ein Freund half.Wir betonierten den Schacht zu und ich dachte alles wäre erledigt. Nun dieses Jahr im Juni kam nach einem starken Regenfall Wasser von dem Keller meines Vermietes in meine Wohnung,da im Flur eine Tür zu seinem Keller ist. Zum Glück war ich da zuhause und so entstand kein größerer Schaden,da das Wasser nur in den Flur gelangte.Seit dem bin ich jeden Monat zu meinem Vermieter und habe ihn gebeten etwas zu tun. Zuerst tat er es ab und meinte ich würde übertreiben. Im August und September versicherte er mir das er in einer Woche eine Firma kommen lasse. Da ich nicht warten wollte bis wieder Wasser durch einen Regenfall in meine Wohnung dringt,ging ich zur Anwältin,dort wurde mir mitgeteilt das ich die Miete 10 % mindern könnte,da ja jederzeit die Gefahr besteht das durch Regen Wasser in meine Wohnung kommt.Nun habe ich meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt das ich die Miete um 10% mindere falls er nichts unternimmt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.Jetzt schrieb er mir das der Regenfall duch einen Jahrhundertregen verursacht wurde. Dabei war nie die Rede von einem Jahrhundertregen!
Weiter schreibt er das es an den Kanalanlagen der Stadt liegt und er nicht dafür verantwortlich ist.
Doch er schreibt auch das eine Überprüfung stattfinden muss ob der Schaden an dem Flachdach liegt,das kann aber erst im Frühjahr /Sommer nächsten Jahres geschehen,da seine Wohnzimmerwand komplett frei gelegt werden muss! Ich fühle mich nicht ernst genommen da ich ihn seit Mitte Juni darum bat! Er schreibt auch das eine Mietkürzung unzulässig ist.
In dem Brief erwähnt er auch das in den letzten 5 Jahren kein Wasser in die Wohnung kam und auch sobald nicht wieder zu erwarten ist!
Nun meine Frage: was kann ich tun?
Kann ich die Mietminderung aufrecht halten?
Ich bin total verzweifelt,eben auch weil ich hier seit fast 8 Jahren wohne und ich immer ein ganz gutes Verhältnis zu meinem Vermieter hatte. Doch langsam geht meine Geduld zu Ende.
Ich freue mich über jeden Ratschlag!
Liebe Grüße von Angie!
Stichwörter: wasserschadenwas

1 Kommentar zu „Wasserschaden-was kann ich tun?”

FischkoppStuttgart Experte!

Wenn sie schon beim Anwalt waren, erteilen sie Ihm doch ein Mandat. Soll sich doch bitte der Anwalt drum kümmern! Sollten sie keine Rechtsschutz besitzen, Probieren sie doch mal den Mieterbund.de aus.

Ihr VM will sie scheinbar hinhalten. ER ist nicht gewillt, irgendwas auf seine Kosten zu unternehmen. Wehren sie sich.
Ihr Anwalt hat ihnen ja schon eine Begründung gegeben.
10% von der Netto /Kalt Miete sind daher sicher ok.

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