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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
Mein Mann,meine kleine Tochter und ich haben im Moment ein Problem mit unserem Vermieter.
Wir haben einen kleinen Kater,den wir leider,jetzt wo wir in den Urlaub fahren wollen,nirgends unterbekommen.Mitnehmen geht leider auch nicht und zu Fremden auch nicht,da er sehr aggressiv gegenüber Fremden ist.
Wir haben hier wo wir wohnen zwei sehr gute Bekannte,die unserer Vermieter auch kennt.Wir kamen bisher immer blendend mit unserem Vermieter aus,einen Besseren kann man sich nicht wünschen,dachte ich bis gestern.Naja,auf jeden Fall wollten wir heute Mittag in den Urlaub hoch zu meinen Eltern fahren.Vorgestern war unser Bekannter,der die zwei Wochen hier bleiben würde um auf den Kater u.s.w. aufpassen würde,mit unserer Tochter im Garten des Vermieters.Er brachte es dann schon einmal zur Sprache,das er dann die zwei Wochen in unserer Wohnung bleibt und sich um den Kater kümmert.Die Lebensgefährtin unseres Vermieters hatte absolut nichts dagegen.Gestern dann war mein Mann unten um das ihnen nochmal persönlich zu sagen,dann meinten sie mit mal das es nicht geht und sie das nicht wollen.Deshalb musste ich gestern noch bei meiner Mutter anrufen um ihr abzusagen,die natürlich,genauso wie wir und auch unsere kleine Tochter todunglücklich sind,ist ja auch verständlich.Damit das unser anderer Bekannter auf den Kater hier bei uns aufpasst,wären sie einverstanden,nur haben wir zu dem kein Vertrauen,da er uns letztes Jahr schon 3 Pflanzen kaputt gemacht hat und ausserdem hat er keine Zeit.Die einzige Lösung ist,das unser Bekannter,der sich auch dafür bereiterklärt hat,auf dies Alles aufpasst und sich drum kümmert.
Nun meine Frage:
Darf der Vermieter uns das verbieten???Müssen wir weil er so stur ist auf den lang geplanten Urlaub verzichten???
Ich jedenfalls habe dafür kein Verständnis,denn immerhin bezahlen wir Miete,immer pünktlich,kamen immer sehr gut miteinander aus und haben auch sehr viel im Garten freiwillig mitgeholfen,ohne Lohn,auch der Bekannte der aufpassen soll,dafür war er wohl gut genug!Obwohl ich eher glaube das das Alles von seiner Lebensgefährtin ausgeht,bei ihr hatte ich schon immer das Gefühl,uns hier aus der Wohnung haben zu wollen.Es ist nie etwas vorgefallen,was dazu geführt hat sich jetzt so stur zu stellen,es war immer Alles in bester Ordnung,bis jetzt,denn DAS kann ich einfach nicht verzeihen.Mit der Lebensgefährtin haben wir keinen Mietvertrag,da sie auch erst kurz nach uns unserem Vermieter gezogen ist.
Ich hoffe das uns jemand von Euch helfen kann,bitte ???
Naja,wichtig ist nun eine Antwort auf die Frage,ob er uns verbieten kann das unser Bekannter auf Alles aufpasst und wir deshalb,weil die Lebensgefährtin das nicht möchte,wir auf unseren langersehnten Urlaub verzichten müssen,denn eine andere Lösung als Diese,gibt es leider nicht!

2 Kommentare zu „kein Urlaub wegen Vermieter,Unverständnis:-(((Hilfe”

Tomraid Experte!

Hallo Sweety,

also ich habe schon eine Menge erlebt aber sowas noch nicht, tz tz!

Nun du brauchst da mal keine Sorgen haben, denn das besuchsrecht gilt auch für ihm.

Damit du aber bessere Antworten hast, habe ich folgendes Zitat für dich:

Die Mieter/innen sind natürlich berechtigt, Besuche in beliebiger Zahl, Häufigkeit und Dauer zu empfangen, ohne dass dies dem Vermieter gegenüber angezeigt werden oder dieser den Besuch etwa erst genehmigen muss. Der Besuch beinhaltet jedoch, im Gegensatz zur Untermiete und der Daueraufnahme, immer eine begrenzte Verweildauer. Höchstgrenzen lassen sich nicht von vornherein bestimmen, sondern hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

Im Übrigen kommt es auf die Moralvorstellungen des Vermieters oder anderer Bewohner des Hauses grundsätzlich nicht an.

Klauseln über das Besuchsrecht der Mieter/innen im Mietvertrag, sind nur wirksam, wenn dadurch berechtigte Belange des Vermieters geschützt werden und das grundrechtlich geschützte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der Mieter/innen nicht beeinträchtigt wird.

Die Mieter/innen haften für das Verhalten der sie Besuchenden in entsprechender Anwendung des § 278 BGB wie für eigenes Verhalten. Sie sind dem Vermieter daher dann, wenn der Besuch z.B. die Mieträume oder das Treppenhaus in vorwerfbarer Weise beschädigt, dem Vermieter gegenüber zum Ersatz verpflichtet, als hätten sie selbst die Schäden verursacht.

Umgekehrt sind Besucher/innen in den besonderen vertraglichen Schutzbereich des Mietverhältnisses einbezogen. Das ist z.B. dann von Bedeutung, wenn sie wegen der Mangelhaftigkeit der Mietsache einen Schaden erleiden. Die Besucher/innen haben dann die gleichen Schadensersatzsansprüche gegen den Vermieter wie die Mieter/innen selbst.[/i:17075]

Hoffe ich konnte euren Urlaub noch retten <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Gruß

Tomraid

Sweety0571

Hallo Tomraid,

Wir danken Dir für diese aufschlussreiche Antwort.Denken konnte ich es mir schon das sie es uns nicht verbieten können,nur war ich mir jetzt nicht ganz so sicher.
Mein Mann hatte ihn auch erstmal eine E-Mail geschickt,das es so nicht geht und auch nicht in Ordnung ist.....
Heute,im Laufe des Tages will sich unser Vermieter nochmal melden und ich bin mal gespannt was er zu dem Ganzen zu sagen hat.
Und vielleicht fahren wir ja doch noch in den Urlaub.
Vielen Dank nochmal und liebe Grüsse
Doreen <!-- s :D --><!-- s :D -->

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