Tomraid
Hallo Sweety,
also ich habe schon eine Menge erlebt aber sowas noch nicht, tz tz!
Nun du brauchst da mal keine Sorgen haben, denn das besuchsrecht gilt auch für ihm.
Damit du aber bessere Antworten hast, habe ich folgendes Zitat für dich:
Die Mieter/innen sind natürlich berechtigt, Besuche in beliebiger Zahl, Häufigkeit und Dauer zu empfangen, ohne dass dies dem Vermieter gegenüber angezeigt werden oder dieser den Besuch etwa erst genehmigen muss. Der Besuch beinhaltet jedoch, im Gegensatz zur Untermiete und der Daueraufnahme, immer eine begrenzte Verweildauer. Höchstgrenzen lassen sich nicht von vornherein bestimmen, sondern hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.
Im Übrigen kommt es auf die Moralvorstellungen des Vermieters oder anderer Bewohner des Hauses grundsätzlich nicht an.
Klauseln über das Besuchsrecht der Mieter/innen im Mietvertrag, sind nur wirksam, wenn dadurch berechtigte Belange des Vermieters geschützt werden und das grundrechtlich geschützte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der Mieter/innen nicht beeinträchtigt wird.
Die Mieter/innen haften für das Verhalten der sie Besuchenden in entsprechender Anwendung des § 278 BGB wie für eigenes Verhalten. Sie sind dem Vermieter daher dann, wenn der Besuch z.B. die Mieträume oder das Treppenhaus in vorwerfbarer Weise beschädigt, dem Vermieter gegenüber zum Ersatz verpflichtet, als hätten sie selbst die Schäden verursacht.
Umgekehrt sind Besucher/innen in den besonderen vertraglichen Schutzbereich des Mietverhältnisses einbezogen. Das ist z.B. dann von Bedeutung, wenn sie wegen der Mangelhaftigkeit der Mietsache einen Schaden erleiden. Die Besucher/innen haben dann die gleichen Schadensersatzsansprüche gegen den Vermieter wie die Mieter/innen selbst.[/i:17075]
Hoffe ich konnte euren Urlaub noch retten <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Tomraid
Sweety0571
Hallo Tomraid,
Wir danken Dir für diese aufschlussreiche Antwort.Denken konnte ich es mir schon das sie es uns nicht verbieten können,nur war ich mir jetzt nicht ganz so sicher.
Mein Mann hatte ihn auch erstmal eine E-Mail geschickt,das es so nicht geht und auch nicht in Ordnung ist.....
Heute,im Laufe des Tages will sich unser Vermieter nochmal melden und ich bin mal gespannt was er zu dem Ganzen zu sagen hat.
Und vielleicht fahren wir ja doch noch in den Urlaub.
Vielen Dank nochmal und liebe Grüsse
Doreen <!-- s --><!-- s -->