Susanne
Gehört zur "Reinhaltung der Außenanlagen" nicht nur die allgemeine Reinhaltung, also das Beseitigen von üblichen[/u:4a97c] Verschmutzungen wie weggeworfenem Müll, das Fegen der Wege und Räumarbeiten bei Schnee? Eigentlich müsste doch jeder, der einen Sperrmüllgegenstand rausgestellt hat selbst dafür zuständig sein, diesen bei Nichtmitnahme zu beseitigen. Und falls er nicht zu ermitteln ist der Vermieter bzw. dessen Vertreter, ggf. auf Kosten aller Mieter. Oder irre ich mich da? Und was ist mit den sonstigen Überresten(Holzreste etc.), welche noch dort herumrumliegen?
Gruß vom Spiderschwein <!-- s --><!-- s -->[/quote:4a97c]
Genau so ist es.
Spiderschwein
Vielen Dank, dann ist ja alles klar. Gibt es das irgendwo schriftlich, damit der Mieter M das dem Vermieter V bzw. dessen Beauftragten unter die Nase halten kann?
Gruß
Spiderschwein
Susanne
ggf. gibt es dazu Urteile, einfach mal googlen. Gesetzlich ist sowas allerdings nicht geregelt.