Bladder 17.12.2011 14:14
Ein Vermieter hat eine Heizpflicht. Dazu hat in jedem Raum eine Temperatur von ca. 21 Grad erreichbar zu sein. Ich will damit sagen, dass die technischen Voraussetzungen in den jeweiligen Räumen durch den Vermieter geschaffen sein müssen.
Mietminderung wäre in Ordnung, dazu müssen Sie aber ganz deutlich werden und die Mängel unbedingt dem Vermieter mitteilen.
Die Höhe einer Mietminderung hängt ab vom Verlust des Wohnwertes und muss vom Mieter selbst bestimmt werden. Er ist auch beweispflichtig.
Sie brauchen dem Vermieter nicht zu drohen, denn die Mietminderung setzt per Gesetz ein. Die Mietminderung kann mit der Mangelmeldung an den Vermieter bis zur Behebung der Mängel einfach mit der Mietzahlung verrechnet werden.
Über die Höhe der Minderungen sollte man im Internet nachschauen. Dort findet man "Mietminderungstabellen" und die entsprechenden Einzelurteile.
Es gäbe dann noch die Möglichkeit der Selbstvornahme nach § 536a BGB.
Hier ist der Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung aufzufordern und bei Nichteinhaltung kann der Mangel selbst behoben werden und die Rechnung einen Monat später mit der Miete verrechnet werden.
Ein Mieterverein oder besser noch ein Fachanwalt wäre hierbei die richtige Hilfe.