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Betriebsverfassungsrecht Arbeits- und Angestelltenrecht - Betriebsvereinbarungen Arbeitszeit

1 AZR 598/00 19.6.2001 Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem Drei-Schicht-Betrieb; betriebliche Übung BetrVG § 77 Abs. 3

Aktenzeichen: 1AZR598/00 Paragraphen: BetrVG§77 Datum: 2001-06-19


PDF-DokumentTarifvertragsrecht - Tarifvertragsauslegung Sonstiges

19.12.2000 3 AZR 213/00 Tarifliche Versorgungsankündigung oder Blankettzusage BetrAVG § 1 Manteltarifvertrag des Mitteldeutschen Rundfunks vom 10. Mai 1993 11.3; Tarifvertrag zur Ersatzversorgung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Mitteldeutschen Rundfunks vom 24.Mai 1995 Versorgungstarifvertrag für den Mitteldeutschen Rundfunk vom 24. März 1997 § 1 Durchführungstarifvertrag zum Versorgungstarifvertrag für den Mitteldeutschen Rundfunk

Aktenzeichen: 3AZR213/00 Paragraphen: BetrAVG§1 Datum: 2000-12-19


PDF-DokumentAltersversorgung - Betriebsrenten

20.3.2001 3 AZR 264/00 Sieht ein Gesamtversorgungssystem die Berücksichtigung "der Sozialrente" vor, so ist die vom Arbeitnehmer erdiente und nicht die in Folge eines Versorgungsausgleichs geminderte oder erhöhte gesetzliche Rente anzurechnen. Versorgungsausgleich im Gesamtversorgungssystem Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - gesetzliche Rente - Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs BetrAVG § 5, § 7 Abs. 1 BGB §§ 1587 ff.

Aktenzeichen: 3AZR264/00 Paragraphen: BetrAVG§5 BetrAVG§7 BGB§1587 Datum: 2001-03-20


PDF-DokumentAltersversorgung - Betriebsrenten Beamtenversorgung

19.12.2000 3 AZR 456/99 Wurde ein Lehrer, der an einer Nordrhein-Westfälischen Ersatzschule als Angestellter tätig war, nach Insolvenz des Schulträgers wegen Auflösung der Schule in den einstweiligen Ruhestand versetzt und später als Beamter beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt, ohne daß dort die Zeit des einstweiligen Ruhestands als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wurde, so kann sich aus der im früheren Angestelltenverhältnis erteilten Zusage einer beamtenförmigen Versorgung und der entsprechenden Anwendung des § 54 BeamtVG ein Anspruch gegen den Träger der Haushaltsersatzschule auf eine die Beamtenversorgung des Landes ergänzende Rente ergeben. Ergänzende beamtenähnliche Versorgung - Ersatzschulen Beamtenförmige Versorgung; Ersatzschulfinanzgesetz Nordrhein-Westfalens; Haushaltsersatzschule; einstweiliger Ruhestand; Auflösung einer Ersatzschule; Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge; Auslegung des Klageantrags BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Beamtenversorgungsgesetz §§ 7, 54, 69c Ersatzschulfinanzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen §§ 8, 11

Aktenzeichen: 3AZR456/99 Paragraphen: BetrAVG§1 Beamtenversorgungsgesetz§7 Beamtenversorgungsgesetz§54 Beamtenversorgungsgesetz§69c Datum: 2000-12-19


PDF-DokumentAltersversorgung - Betriebsrenten Sonstiges

21.11.2000 3 AZR 91/00 Wenn durch Änderung einer Betriebsvereinbarung die betriebliche Altersversorgung von Rentenleistungen auf Kapitalleistungen umgestellt wird, rechtfertigt dies noch nicht, die Hinterbliebenenversorgung in der neuen Betriebsvereinbarung dahingehend zu beschränken, daß sie nur noch beim Tode eines Versorgungsanwärters und nicht mehr beim Tode eines Betriebsrentners gewährt wird. Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Anwärtertod Hinterbliebenenversorgung; Anwärtertod; Rentenfond; Betriebsvereinbarung; gerichtliche Überprüfung; Schutz betriebsrentenrechtlicher Besitzstände BetrAVG § 1 Ablösung § 1 Hinterbliebenenversorgung, § 7 Abs. 1 BGB § 328

Aktenzeichen: 3AZR91/00 Paragraphen: BetrAVG§1 Ablösung§1 Hinterbliebenenversorgung§7 BGB§328 Datum: 2000-11-21

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