Bladder 22.11.2011 14:43
Diese Frage kann man möglicherweise über "Mietminderungstabellen" im Netz beantwortet finden.
Aber bevor man eine Mietminderung betreibt (§ 536 BGB) sollte man immer zuerst dem Vermieter den Mangel anzeigen.
Und weiterhin wichtig ist, dass man auch einen Grund nennen muss.
Ja, und hier fehlt die Begründung warum der Vermieter die Heizung abstellt.
Berthelstal 22.11.2011 15:19
Also so einfach, mir nichts, dir nichts die Heizung abdrehen. Das geht so eigentlich nicht. Sie haben Vermieter sicher nach der Ursache gefragt und es hier nur vergessen zu erwähnen.
Wenn Sie denn eine gescheite Antwort erwarten, werden Sie das sicher nachholen.
Ansonsten müsste hier gerätselt und womöglich Ihnen mit Schwachsinn geantwortet werden.
mOnI1072 23.11.2011 11:16
Eigentlich hat er keinen Grund die Heizung abzudrehen.Er macht das um Energie zu sparen wenn er der Meinung ist das man jetzt halt keine Heizung braucht und aus purer Boshaftigkeit weil wir uns nicht ganz so gut verstehen.
Berthelstal 23.11.2011 17:01
Führen Sie einen Nachweis über Außentemperatur und Funktion der heizung.
Dann nehmen Sie sich eine Anwalt.
Miro2011 24.11.2011 10:04
Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag. Mitunter sind in diesen die Heizperioden und die Anschaltzeiten geregelt. In meinen Verträgen gibt es dazu eine Klausel.